Freunde!ich brauche euren rat!

G-Money

New member
Heute habe ich in der U-Bahn ein paket gefunden,bei dem ich dachte, es sei leer...
ich dachte mir nimms mit,kannste vielleicht mal gebrauchen...

zu hause angekommen,kamm heraus ,dass das paket nicht leer war ..


folgendes war mit lieferschein drin :

--- Dual Display Adapter Kit VSX 7000 von Polycom

--da ich absolut null ahnung hatte,was das ist,wozu es ist,wieviel es wert ist.

bin ich auf die seite des anbieters gegangen (www.mvc-ag.com),
habe die Herren gefragt,ob sie sowas auf Lager hätten und wieviel das kosten würde.


Nach noch nichtmal 1sdt. bakam ich ne mail:

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Dual Display Adapter Kit VSX 7000 von Polycom kostet EURO 670,- (zzgl. MwSt. und Transportkosten) und wäre ab Lager lieferbar.

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Das teil kostet 670? !!!


Was soll ich jetzt damit!?

mein kumpel meinte sofort verkauf es bei e-bay,kriegt niemand mit...

...doch e-bay hat zwar viel,doch nicht sowas...

Soll ich die Adresse anschreiben,wo die ware hinsollte?!
--doch glaube ich die haben noch nix bezahlt,da lieferschein noch nicht unterschriebn...
....hätte doch dann trotzdem recht auf finderlohn,oda?!
wieviel prozent sind das denn überhaup!?


---

Freunde,wäre echt dankbar für euren rat...

.....wenn nichts sinnvolles kommt.......dann schmeiss ich das teil einfach in den müllschlucker
 
Ebay hat alles ;)

Also ich an deiner Stelle würde es da verkaufen, was aber natürlich nicht rechtens ist.

Hast die Wahl:

eine gute Tat vollbringen oder 500 EUR kassieren :)
 
bei e-bay steht...das es sowas nicht gibt.....vielleicht gebe ich auch was falsches ein...

würdest du mir helfen tenshi?! :eek:
 
G-Money schrieb:
bei e-bay steht...das es sowas nicht gibt.....vielleicht gebe ich auch was falsches ein...

würdest du mir helfen tenshi?! :eek:

selbst wenns das noch nicht gibt wirds bei dem preis mit sicherheit interessenten geben. andererseits denk mal daran wie gut du dich fühlst wenn dus zurückgibst. ;)
ob das gefühl allerdings mit ein paar hundert euro in der tasche mithalten kann weiß ich nicht. :cool:
 
zur polizei bringen, oder einfach zurück zum unternehmen bringen bzw. zurückschicken (auf deine kosten=P) .... es sei denn du hast keine skrupel und keine probleme mit einem schlechten gewissen ?!
 
@kaffir

ich würde die scheisse zurückgeben....doch

gerade jetzt würde ich das geld sehr sehr gebrauchen..
hab in den letzten paar monaten mehr als 500? für meine krankheit ausgegeben,vor 2 wochen einen riesen unfall mit dem moped meines kumpels verursacht... :(


das ist was ich die ganze zeit jetzt überdenke :eek:

dem kumpel muss ich min.500? geben..
 
G-Money schrieb:
@kaffir

ich würde die scheisse zurückgeben....doch

gerade jetzt würde ich das geld sehr sehr gebrauchen..
hab in den letzten paar monaten mehr als 500? für meine krankheit ausgegeben,vor 2 wochen einen riesen unfall mit dem moped meines kumpels verursacht... :(


das ist was ich die ganze zeit jetzt überdenke :eek:

dem kumpel muss ich min.500? geben..

die frage ist ob du wirklich so viel kriegst bei ebay. da besteht ja immer ein gewisses risiko. wenns dann nicht besonders viel ist wirst du dich drüber ärgern.^^
 
wenn die dinger auf ebay selten oder nie angeboten werden, und der bisherige besitzer des teiles auf zack ist, könnte er auch ebay beobachten, ob sein zeug da angeboten wird.

hab schon von jemandem gehört, der kurz nachdem ihm seine bude ausgeräumt wurde, seine ganzen möbel auf ebay wiedergesehen hat. das nur zur warnung. ansonsten dürfte die sache klar sein....
 
hab grad bei der polizei angerufen....

die meinen ich könnte die sache bei denen abgeben....


...wenn...der besitzre sich meldet..

habe ich anspruch auf meinen finderlohn (10%)

wenn nicht...

gehört es nach nem halben jahr mir....


hmmm...
 
Eine Möglichkeit wäre das Ding nur einen Tag bei ebay reinzustellen und dann halt nur Sofort-Kauf 500 Euro oder so...
Ist schon recht unwahrscheinlich, dass der Typ dich dann busted :D

Aber bei den Cops abgeben wär natürlich besser für's Gewissen und für einen Pluspunkt am Tag des Jüngsten Gerichts -> ergo -> ab zu den Cops :D
 
ich hab mal zu zeiten wo ich noch in der grundschule war nen prallen geldbeutel gefunden...
frag mich heute noch warum ich den aufm fundbüro abgegeben hab ;)

naja wenigstens kam ein netter brief und etwas gebäck von der älteren dame die das teil verloren hatte :)
 
Chilly_C schrieb:
ich hab mal zu zeiten wo ich noch in der grundschule war nen prallen geldbeutel gefunden...
frag mich heute noch warum ich den aufm fundbüro abgegeben hab ;)

naja wenigstens kam ein netter brief und etwas gebäck von der älteren dame die das teil verloren hatte :)

na lecker.
ich hoffe du hast magenkrämpfe gekriegt weil du an die fetten scheine in dem protemonaie gedacht hast. ;)
 
schon irgendwie ...bei diesem fall wäre der satz "ich war jung und brauchte das geld" äußerst zutreffend, aber naja bin halt gut erzogen :D ;)
 
rubaff schrieb:
...am Tag des Jüngsten Gerichts -> ergo -> ab zu den Cops :D



richtig! :)


Ich würds auch zu der Polizei bringen, ich könnt mit dem scheiss gefühl nich umgehen. Ich hab mal nen fuffie bei nem Freizeitparkparkplatz gefunden und hatte da schon ein schlechtes GEwissen den mitzunehmen, weil er direkt neben nem Auto lag.


hab ihn dann aber doch mitgenommen, bei ca. 1000 autos die da Parken könnte der jedem gehören. :D
 
G-Money schrieb:
hab grad bei der polizei angerufen....
die meinen ich könnte die sache bei denen abgeben....
...wenn...der besitzre sich meldet habe ich anspruch auf meinen finderlohn (10%)

wenn nicht...gehört es nach nem halben jahr mir....

Besser:
Fund dem Absender/Empfänger/Eigentümer anzeigen (965 I BGB) -> Anrufkosten gem. 970 ersatzfähig + Finderlohn (971 I BGB i.V.m. ZurückbehaltungsR gem. 972 BGB bis zur Zahlung des Anrufkosten :) )

noch besser:
bei unbekanntem Absender/Empfänger/Eigentümer den Fund beim Fundbüro anzeigen (NICHT abliefern: sonst verwerten die die Sache(979 BGB) und du erwirbst nur Eigentum am evtl. GERINGEN Erlös daraus!) -> nach 6 Monaten biste Eigentümer und kannst LEGAL bei eBay versteigern :)

ps: genaue Berechnung deines Finderlohnes gem. 971 I, 2 BGB
-> bis 500€ 5%, vom Mehrwert darüber hinaus nur noch 3%. Also 5%(500)=25€ + 3%(179)=5,10€ [insgesamt also 25€+5,10€=30,10€]


ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
 
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