Frage an die Juristen.. (dringlich)

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Kurze Geschichte:
Eine Freundin von mir wird von einem Jungen Mann verfolgt der an ihr interressiert ist. Sie hat jedoch einen Freund und hat auch keinerlei Interesse an jenem Kerl - das hat sie ihm auch schon klar gemacht. Nun bedroht er sie, beschimpft sie und droht ihrem Freund ihm den Schädel einzuschlagen.....
Ich würde das als Teenager-blödsinn abtuen, aber der junge Mann ist 24 und hört nicht auf Bedrohungen über e-mail zu schicken.
Die Beiden haben nun Bedenken, dass er ihnen irgendwo auflauert. Was kann man da rechtlich machen? muss erst was passieren?
Auch wenn das hier Spanien ist, sollte das Problem rechtlich ja wohl ähnlich wie in Deutschland gehandhabt werden können.
Vielen Dank!
 
A

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Re: Frage an die Juristen.. (dringlich)
Warum geht ihr damit nicht zur Polizei, ich meine die e-mails sind doch Beweis genug ! Ich würde das sowieso anders handhaben, weil meiner Meinung nach taugt die Polizei bei so einer Sache nicht viel und allgemein sind unsere gesetzlichen Möglichkeiten auch sehr eingeschränkt bzw. viel zu harmlos !
Meine Freundin hat mal so´n perverses Arschloch erwischt, wie er mit einer Kamera auf der Damentoilette irgendwelche Frauen filmte, der hatte am Ende auch meinen Fuß im Gesicht und das ist mein Sinn von Gerechtigkeit !
 
Mr.KroSsE schrieb:
Warum geht ihr damit nicht zur Polizei, ich meine die e-mails sind doch Beweis genug ! Ich würde das sowieso anders handhaben, weil meiner Meinung nach taugt die Polizei bei so einer Sache nicht viel und allgemein sind unsere gesetzlichen Möglichkeiten auch sehr eingeschränkt bzw. viel zu harmlos !
Meine Freundin hat mal so´n perverses Arschloch erwischt, wie er mit einer Kamera auf der Damentoilette irgendwelche Frauen filmte, der hatte am Ende auch meinen Fuß im Gesicht und das ist mein Sinn von Gerechtigkeit !


Und bei genau so ner Aktion kommt man manchmal an die falschen Leute...
 
@Sebbel
Deshalb würde ich die Version mit der Polizei auch erstmal vorziehen, denn verkehrt kann das ja nicht sein !
 
E-Mails sind rechtlich gesehen überhaupt kein Beweis.

Ich sehe das als Stalking und Stalking ist seit kurzer Zeit auch im Gesetzbuch und strafbar. Ich würde auf jeden Fall zu Polizei gehen.
 
Mr.KroSsE schrieb:
Warum geht ihr damit nicht zur Polizei, ich meine die e-mails sind doch Beweis genug ! Ich würde das sowieso anders handhaben, weil meiner Meinung nach taugt die Polizei bei so einer Sache nicht viel und allgemein sind unsere gesetzlichen Möglichkeiten auch sehr eingeschränkt bzw. viel zu harmlos !
Meine Freundin hat mal so´n perverses Arschloch erwischt, wie er mit einer Kamera auf der Damentoilette irgendwelche Frauen filmte, der hatte am Ende auch meinen Fuß im Gesicht und das ist mein Sinn von Gerechtigkeit !

Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat, wo Selbstjustiz glücklicherweise nicht mehr an der Tagesordnung ist...

Deshalb würde ich die Version mit der Polizei auch erstmal vorziehen, denn verkehrt kann das ja nicht sein !

Schon besser ;)

@surfer
Deine Freundin soll sofort Strafanzeige erstatten. Er verstößt auf jeden Fall gegen § 126 StGB (Androhung von Straftaten) und womöglich auch noch gegen Nötigung. Die Mails sind leider keine geeigneten Beweise, aber eure Ausssagen allemal. Gibt es vielleicht Zeugen, die seine Beschmipfungen vielleicht mal in der Öffentlichkeit mitbekommen haben?
 
tja, mit pagagraphen nach StGB kann man hier natürlich nicht argumentieren, aber es gibt sicherlich was vergleichbares hier. Das "Problem" ist, dass der Mensch das Mädel nur über email beschimpft, würde er Ihr gegenüberstehen, hätte er sicherlich nicht die "cojones" dazu :D
Trotzdem ist das ganze sehr, sehr nervend für die Beiden.
Danke für dei Tips!
 
Es gab darüber erst in den letzten Tagen bei Stern TV mit Günther Jauch nen 1-stündigen Beitrag über Frauen die eben vom Ex - soganannten Stalkern - verfolgt werden und sogar "wurde" da ein 19jähriges Mädchen obwohl es wiederholt bei der Polizei war nach 8 Monaten dieses Verfolgens im Stiegenhaus von ihm erschossen wurde... er hatte ihr wieder mal aufgelauert und beging danach Selbstmord!

Und eine 34-jährige die von ihrem Ex schon seit über 2 Jahren verfolgt wird - immer wieder Morddrohungen von ihm auf ihrem Anrufbeantworter hat, diese auch der Polizei vorspielte sowie mit einer Videokamera festhielt daß er sie ständig verfolgt, Nachts vor ihrem Haus parkt usw. usw. und trotzdem kann die Polizei nichts dagegen machen....

der Grund: Stalking ist entgegen Amerika in Deutschland nicht gesetzmäßig verboten! :mad: :( :eek:

Lg
federballer
 
Das hier ist doch schwachsinnig ! Von spanischem Recht hat hier garantiert niemand auch nur nen blassen Schimmer. Geh vor Ort zur Polizei. Wenn Dir überhaupt jemand helfen kann, dann die.
 
schließe mich Flashfucker69m*nn an, wobei ich es nicht als deine aufgabe sehe den vorfall zu melden..

federballersp*rtler schrieb:
Stalking ist entgegen Amerika in Deutschland nicht gesetzmäßig verboten!
***ich mache nicht die urlaubsvertretung für SamHainm*nn *** :D
ich hasse diesen begriff und die selbstverständlichkeit, wie dieser jetzt von fast jedermann in letzter zeit bei jeder gelegenheit verwendet wird (und die aussprache dabei abwechselnd an den autor einer berühmten vampirgeschichte oder an den schlachtruf in einer bier-arena beheimateten mannschaft erinnert.. ;) )
 
A

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Re: Frage an die Juristen.. (dringlich)
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