Fitnessstudio muss Beiträge aus dem Lockdown an Kunden zurückzahlen

MarkusHahn

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Ein höchst interessantes Urteil, falls Ihr auch Schwierigkeiten mit eurem Fitnessstudio habt.

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Betreiberin eines Fitnessstudios dazu verpflichtet ist, die Mitgliedsbeiträge, die sie während der pandemie-bedingten Schließung eingezogen hatte, zurückzuzahlen (Az. XII ZR 64/21).

Der Kläger hatte einen Vertrag in dem Fitnessstudio abgeschlossen, der am 8. Dezember 2019 in Kraft trat. Die 29,90 Euro monatlicher Mitgliedsbeitrag wurde per Lastschriftverfahren eingezogen. In der Zeit vom 16. März bis 4. Juni 2020 musste die Betreiberin ihr Studio aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen. Sie zog in diesem Zeitraum jedoch weiterhin die Mitgliedsbeiträge vom Konto des Klägers ein. Dieser forderte sie schriftlich dazu auf, die eingezogenen Beiträge zurückzuzahlen. Das geschah nicht. Die Beklagte bot dem Kläger an, eine “Gutschrift über Trainingszeit” für den Zeitraum der Schließung an. Dieses Angebot lehnte der Kläger ab.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, der Kläger habe einen Anspruch auf Rückzahlung und die Beklagte könne den Vertrag nicht einfach dahingehend ändern, dass sich die Laufzeit um die Zeit der Schließung verlängert.

Urteilsbegründung kann man hier nachlesen
 
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