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muss man ein teil für welches eine ewg-betriebserlaubnis vorliegt, im eingebauten zustand noch beim TÜV vorzeigen oder reicht es wenn man die erlaubnis immer dabei hat? (in meinem fall ein Endschalldämpfer)
EWG-Betriebserlaubnis ist dazu da damit man es beim Tüveintragen kann und muss , hast du keine kannst du es nicht eintragen (Ausnahmen). Etaws anderes ist eine ABE must du immer mitführen im Auto musst es aber nicht eintragen.
Wenn ich den §19 Absatz 4 StVZo richtig interpretiere, reicht es, die EWG-Betriebserlaubnis mitzuführen; eine TÜV-Eintragung muss nicht vorgenommen werden. Ein kurzer Anruf bei TÜV oder DEKRA kann Dir aber absolute Gewissheit bringen.