Verrechnungsscheck:
Er trägt auf der Vorderseite des Schecks den Vermerk "Nur zur Verrechnung". Das bezogene Geldinstitut darf in diesem Falle den Scheckbetrag nicht bar auszahlen, sondern muss ihn dem Konto des Einreichers gutschreiben. Aber auch die anderen Kreditinstitute lösen Verrechnungsschecks auf Grund einer Übereinkunft grundsätzlich nicht bar ein.
oder
Verrechnungsschecks:
Sie müssen dem Konto des Einreichers gutgeschrieben werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Scheck trägt den Vermerk "Nur zur Verrechnung" quer über die Vorderseite. Eine Streichung gilt als nicht erfolgt.
oder
Für den Postversand werden von Firmen in der Regel Verrechnungsschecks genutzt. Hier wird durch den Vermerk "Nur zur Verrechnung" auf dem Scheck die bezogene Bank angewiesen, den Scheck nur im Wege der Kontogutschrift einzulösen. Der Verrechnungsscheck ist somit gewissermaßen eine Sonderform des Überbringerschecks, der allerdings von der bezogenen Bank nicht bar ausgezahlt werden darf. Der Empfänger muß den Scheck in der Regel über seine Bank zum Inkasso und Gutschrift des Gegenwerts auf sein Konto einreichen (Par 39 ScheckG).
Die Anweisung gilt übrigens nur für die bezogene Bank, die Bank des Einreichers kann diesen durchaus auf eigenes Risiko bar auszahlen. Das wird aber sicher der Ausnahmefall sein, wenn man den Kunden oder den Scheckaussteller gut kennt und dessen Bonität außer Zweifel steht.
"Barzahlung durch persönliche Übergabe oder Übergabe durch Boten"; hier verstehe ich deine Frage nicht so ganz; du übergibst den Betrag einem Boten (wer macht das noch), der diesen dem Empfänger überreicht (oder auch nicht

) - diese Art der Bezahlung ist wohl eher eine Vertrauensfrage oder aber sehr kostspielig, falls du die Übergabe abgesichert haben willst, z. B. durch eine Sicherheitsfirma.
Jedenfalls entspricht die Übergabe durch Boten der "unmittelbaren Barzahlung", bei der "von Hand zu Hand" gezahlt wird. Als Beweisurkunde kann der Zahler vom Empfänger eine Quittung verlangen.
Allerdings müsste man bei der Barzahlung erneut unterscheiden, entweder "direkt" oder durch "Boten", dabei wäre zwischen "unmittelbarer" und "mittelbarer" Barzahlung zu trennen. Ich nehme jedoch nicht an, dass du jetzt BWL studieren willst, falls doch, wäre es evtl. zu diskutieren.
Gruß,
Zardoz