Juristisch
Morgen Rainer!
Ich habe das damals tatsächlich unterschätzt. Wohl weil bei mir ein Teil der Werbung automatisch geschreddert wird. Aber die Werbung oben in der Titelleiste ist schon etwas irritierend. Könnte ich natürlich auch abschalten, aber das Problem des Eindrucks bei etwaigen Besuchern bleibt dadurch ja.
Zu § 262 StGB:
- Ich bin ja nur auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig und habe mit Strafrecht nicht viel am Hut. Mal sehen ob hier trotzdem irgendwo ein Kommentar rum steht, der etwas Licht in Dunkel bringt. Grundsätzlich würde ich hier aber einen Vorsatz für schwierig zu beweisen halten.
- Sammelklagen gibt in D nicht. Unmittelbar können nur etwaige Geschädigte (dann evtl. gemeinsam) zivilrechtlich gegen die Verursacher vorgehen. Ausnahmen gibt es nur für Verbraucher(schutz)verbände und Wettbewerbsvereine. Die müsste man hier dann mal zu aktivieren versuchen.
- Allerdings sind die Straftatbestände i.A. Offizialdelikte, dass heißt auf eine Anzeige bei der Polizei hin (auch von Nichtgeschädigten) _muss_ der Staatsanwalt ermitteln. Ob dabei allerdings viel rauskommt? Wie gesagt, nicht mein Fachgebiet.
- Vorstellen könnte ich mir evtl. wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Da gibt es haufenweise Tatbestände, die in Frage kämen: Irreführung, Verbotsverstöße, Irreführende Werbung, gesundheitsbezogene Werbung... Der Haken ist hier, dass nur Wettbewerber und Wettbewerbsvereine diese Ansprüche geltend machen können. Dass das anscheinend so selten passiert könnte IMO daran liegen, dass alle Beteiligten an einer gerichtlichen Klärung kein besonderes Interesse haben. Ein höchstrichterliches Urteil, in dem die Energiebilanz als einzig Entscheidend für das Körperfett festgestellt wird, könnte einer Menge Leuten das Geschäft verhageln. Ausweg: Selber einen Wettbewerbsverein gründen und losklagen. Da sind die Regelungen aufgrund regen Missbrauchs zwar etwas verschärft worden, ist aber bei genügend Ernsthaftigkeit immer noch kein Thema. Andererseits sind sich die Experten ja selbst nicht einig und es findet sich für jede Diät ein passender Ernährungsmediziner, der sie für die einzig wahre erklärt. Die Gutachterschlacht vor Gericht möchte ich nicht durchleiden müssen. :winke:
Insgesamt scheint mir ein juristisches Vorgehen eher wenig Erfolg versprechend. Das ist eigentlich eher was für die Politik. Die neueren EU-Vorhaben auf dem Sektor schießen allerdings mal wieder deutlich über das Ziel hinaus.
Wie gesagt, ich würde es schon für zweckmäßig halten erst mal vor der eigen Tür Anzufangen.
Gruß, Marc.