herbert
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Wer es im Fitneßstudio vorzieht, seine Getränke selber mitzubringen, der kann das auch ohne Probleme tun. Dies entschied das
Landgericht Stade. In einem dieser Studios war es untersagt eigene Getränken mitzuführen. Der Betreiber dürfe nicht mit dem im
Fitneßstudio stark gesteigertem Flüssigkeitsbedarf der Kunden Geschäfte machen, urteilten die Richter. Der Gerichtssprecher
äußerte sogar die Forderung an die Betreiber, den Kunden eine gewisse Menge Getränke zu stellen.
Landgericht Stade 4 O 35/97
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Landgericht Stade. In einem dieser Studios war es untersagt eigene Getränken mitzuführen. Der Betreiber dürfe nicht mit dem im
Fitneßstudio stark gesteigertem Flüssigkeitsbedarf der Kunden Geschäfte machen, urteilten die Richter. Der Gerichtssprecher
äußerte sogar die Forderung an die Betreiber, den Kunden eine gewisse Menge Getränke zu stellen.
Landgericht Stade 4 O 35/97
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