An die securite Spezalisten(Sky.....)

Sixpack33

New member
Ich habe 2 maglites (D und C- celle) und wollte diese mit einem Tonfa griff ausrüsten, um sie auch als sv gerät einsetzen zukönnen, jezt wollte ich euch mal fragen, ob das sinnvoll ist, und ob ihr schon erfahrung mit dem teil habt!
 
Denke kaum, dass sowas Sinn macht. Mit ner Maglite kannste denen doch auch so schon eins Überziehen.
Aber mal davon abgesehen: Wieso sillst du dich bewaffnen ?
 
@Sixpack: das ist Geschmacksache. Wenn du Tonfas von der Funktionsweise her liebst, geht das. Allerdings würde ich es nicht tun, da bei einem montierten Griffstück der Richter das schnell mal als Waffe und nicht mehr als Lampe sieht ;).

Gruss Skyguide
 
q Sky
Und du bist dir ganz sicher, dass die Maglite nicht als Waffe gilt bzw. gelten kann ??? Unter Umständen, nämlich ein Statement von Sixpack vorausgesetzt, würd ich ihm anlasten die Maglite vorsätzlich als Waffe mitgeführt zu haben, und dass man mit den Dingern anständig draufhauen kann bzw. anständig draufgehauen wird ist sicherlich auch dem jeweiligen Juristen bzw. Richter bekannt.
 
@flush... ja dass ist schon richtig, aber man kann ja fast alles als waffe benutzten, und das wird auch juristisch so gesehen!
es dürfte aber ein großer unterschid sein, ob eine alte frau ein gasspray benutzt, oder ob ein 120 killo kofer einen anderen mit einer über 50 cm langen und über 3 pfund schweren keulenänlichen lampe zusammentrischt!

ich finde tonfas eigentlich recht rtaktisch, weil sie wenn man geübt ist, auch gut zum entwaffnen , und hebeln eines gegners eingesetzt werden können!
in einer Notwersituation, wäre es sowiso unbedeutent, mit was man sich wehrt, solange, man sich im rahmen des absolut nötigen bewegt!
ich denke auch das es dem richter noch weniger gefällt, wenn ich zusätzlich zu meiner lampe noch einen schlagstock mitnehme, weil der is ja wohl nur zum schlagen gut!:rolleyes: :D :D

werd mir wohl son teil holen, einsetzen werds ich´s hoffentlich nie müssen, und wenn dann hab ich warscheinlich eh was falsch gemacht un es ist eh alles andere zu spät!
:(
 
Naja bei uns gibt's in der Gerichtspraxis nen Unterschied.
Solange kein Griff dran ist, gilt's nicht als Waffe und wird im Ernstfall "missbraucht". Wenn ich nen Griff ranmache dann ist dies ne bewusste Vorbereitung um sie als Waffe einzusetzen und das sehen die nicht gerne, abgesehen davon, dass du dafür dann möglicherweise nen Waffenschein brauchst.....

Gruss Skyguide
 
@ alle
eine C oder D Maglite geht allemal als gefährliches Werkzeug durch gemäß § 224 Nr.5 StGb.
Also lasst lieber solche Spirenzien !
Wenn Du die Lampe bei Dir trägst nur, um eventuell
zu verletzen, kommt das noch erschwerden hinzu.
Bei Notwehr ist das wieder was andres, aber auch
hier muss eine Abwägung stattfinden, das geschützte Rechtsgut darf nicht im groben Mißverhältnis zum verletzten Rechtsgut stehen.
 
@ Sixpack33

Aber wenn du doch den Vorsatz hast, das Ding eh nie benutzen zu wollen, und du vermutest, in einer Gefahrensituation mit dem Ding eh nicht's mehr reißen zu können.....wieso lässt du's dann nicht einfach ? ;)
 
@Razor: was soll denn daran gefährlich sein, ist doch nur ne Taschenlampe :D.

@Flash: hm, so ein Teil kann extrem hilfreich sein ;) nur sollte man es besser nicht gegen unbewaffnete Angreifer einsetzen.

Gruss Skyguide
 
ich meinte net das mir das teil nix bringt, mit "dann ist eh alles andere zu spät" , sonder dass dann sachen wie reden, oder eine mildere form der Gewalt zu spät sind!

ich will das teil ja auch niemanden über den Schädel ziehen der mich nur dumm anschaut, sonder es ist ja für den absoluten Notfall ,fals man mit einem Messer oder ähnlichem attekirt wird, und die verhältnismäßigkeit der Mittel muß natürlich gegeben sein!
aber die ist auch nicht gegeben, wenn ich ohne irgendein gefährliches werkzeug auf einen anderen (schwächeren)
einprügele, und ihn halb totschlage, weil er mir was geklaut hat, und wegrennen will, das war auch garnicht meine frage, weil ich denke das das sowieso klar ist!:rolleyes: ;)

also einen Waffenschein brauch ich hier in D sicher net (den kleinen W-schein gibts noch net bei uns!)
aber als gefährliches werkzeig gilt es so oder so, und wenn man in Notwehr handelt, iss sowieso alles in Butter!

Und besser als ein Messer oder so ist es auch ,weil man kontrollirt gegenwehr leisten kann (wohin schlägt man, wie fest)
was ja bei einem messer so nicht gegeben ist!
 
denke auch ob mit oder ohne griff haben die teile schon nen bösen ruf als totschläger etc.!

:rolleyes: :rolleyes: :mad: :mad:

denn wer benutz schon son teil nur zum leuchten?!;) :rolleyes: :rolleyes:
 
@ skyguide

schon ein besohlter Schuh geht als gef.Werzeug durch !

@ razor

Du meinst bestimmt § 224 Nr.2 StGb
 
ich will das teil ja auch niemanden über den Schädel ziehen der mich nur dumm anschaut, sonder es ist ja für den absoluten Notfall ,fals man mit einem Messer oder ähnlichem attekirt wird, und die verhältnismäßigkeit der Mittel muß natürlich gegeben sein!
Klar, und dafür rennst du den ganzen Tag mit so ner fetten Lampe im handtäschchen durch die Gegend ? Kein Wunder das die dich alle verprügeln wollen ;) :D
 
@ den lampentyp

wenn einer ein messer hat, dann siehste eh alt aus mit
deinem lämpel !
dann hau besser ab, sonst macht der dich in 0,nix kalt !!
 
....ich hab mir jetzt nicht den kompletten thread durchgelesen, aber geb trotzdem mal meinen senf dazu.

also die maglite ist und bleibt eine taschenlampe...ohne tonfagriff, der meines erachtens nach eh nicht viel bringt. werd drauf steht, viel spaß dabei...nur wenn es mal zum ernstfall kommt habt ihr das nachsehen. auf öffentlichen tanzveranstaltungen dürfen keine waffen, auch keine schlagwaffen mitgeführt werden, dazu gehört auch die maglite mit tonfagriff. ach und wer meint ein messer abwehren zu können, viel spaß beim bluten :D
jeder vernünftige kampfsportler, der nicht vollkommen realitätsfern ist, wird dir sagen lauf, wenn du ein messer siehst!
das einzige mittel gegen messer und kaputte flaschen ist ein barhocker, ansonsten gibt es kaum eine möglichkeit aus so einer situation heil heraus zu kommen.

gruß mark

p.s.: ich spreche (leider) aus beruflicher praxis
 
wenn man als Thürsteher oder Veranstalltungschutz arbeitet darf man keine Hiebwaffe mit sich führen :confused: das ist mir neu
und als Ordnungskraft hast du dafür zu sorgen das sich die Gäste sicher fühlen und wo bleibt die Sicherheit wenn du abhaust nur weil irgend so Penner dir mit dem Messer vor der Nase rumfuchtelt
unsere Leute werden auf solche Angriffe geschult und das mit Erfolg wie sich schon oft bewiesen hat wir haben solchen Spezialisten schon die Arme gebrochen weil sie es nicht lassen konnte und vor Gericht hatten wir das recht immer auf unserer Seite wenn du abhaust dann lass die Finger von diesem Job
 
Das ist leider aller wahr, abhauen wäre gut, liegt aber aus im Sicherheitsbereich nicht drin.
Gegen einen Angreifer der mit dem Messer umgehen kann hast ein Problem das ist auch richtig, nur zum Glück können das 99% nicht.
Ansonsten ist der mit der längeren Waffe theoretisch überlegen und da ist ne Mag-Lite schon mal nicht schlecht, auch wenn ich persönliche nen ASP-Teleskop-Stock vorziehe, den man bei uns jedoch ohne Waffentragschein wie oben schon drauf hingewiesen nicht rumtragen darf, da es als Hiebwaffe gilt.
Da ist leider die Mag-Lite immer noch die beste Notlösung (zusammen mit ner schnittfesten Weste und schnittfesten Handschuhen wenn's drauf ankommt).

Gruss Skyguide
 
Also bei uns werden die Leute darauf trainiert ohne Hilfsmittel Waffen zu entwenden das heist mit den blosen Händen und es funktioniert , sicher gab es auch schon auf unserer Seite Stich wunden (zum glück nur 2x) aber das ist der Job da muß man davon ausgehen das so etwas passieren kann . Manchmal ist es ja so das man garnicht dazu kommt Hilfsmittel einzusetzen oder sogar nicht mal seine Handschuhe anzuziehen . Von diesen Schnittschutz (Handschuhe,Weste) halte ich eigendlich nicht sehr viel da ja meist zugestochen wird und da helfen sie dir auch nicht viel . Ich muß auch sagen das ich auch nicht abhauen würde wenn ich nicht im Dienst wäre und mich jemand mit dem Messer bedrohen würde
 
Also ich würde sagen, dass meine chancen, mit ner Maglite, gegen ein messer garnicht mal sooo schlecht sind!
mit meiner lampe (oder auch teleskopschlagstok) decke ich einen recht grosen raum ab (Arm + über 50 cm waffe)
mit nem messer das man noch einstecken kann nur 15cm +arm!
ein messer ist zwar gefährlich aber richtig böse ist es nur wenn du richtig damit umgehen kannst , und das können wie Sky schon sagte wirklich net viele!
forallem wenn man platz hat ist man hoch überlegen (bei sonst gleichen bedingungen wie kraft größe und schnelligkeit!)
bei nem schlagstock seh ich auch probleme in der öffentlichkeit,
aber bei ner Taschenlampe??!
solange ich die net "missbrauche", kann mir keiner was wollen!
 
@Mag: Das ist mir bekannt, halte allerdings nicht viel davon, obwohl ich es auch unterrichte. Die wenigsten sind gut genug, aber wie gesagt zum Glück können noch wenige der Problemverursacher mit dem Messer umgehen.

Gruss Skyguide
 
Zurück
Oben