GanjaFarmer
New member
also ich hab da mal ne Frage...
in meinem Politik-Wirtschafts-Buch heißt es:
"Insgesamt deckt sich damit der einer Verfassungsänderung entzogene materiale Kern des Grundgesetzes mit dem, was Art. 18, 21 Abs. 2 und 91 Abs 1) als freiheitliche demokratische Grundordnung bezeichnen und vorbeugend gegen Beeinträchtigungen anderer zu schützen suchen"
Daraus schliße ich: Die Gesetze, die zur freiehitlich demokratischen Grundordnung gehören, sind (zumindest vom "Wesenskern") unveränderlich.
Eine Unveränderbarkeit der Gesetze ist mir jedoch nur bei folgenden Gesetzen bekannt:
- Artikel 1 und 20 (wird durch Artikel 79 untersagt)
- Artikel 2-19 (in Artikel 19 steht, dass ein Grundrecht in keinem Fall in "seinem Wesensgehalt" angetastet werden darf)
- Artikel 79 darf ja logischerweise auch nicht verändert werden (wo steht das eigentlich???)
So, bloß zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zählen aber auch, außer den Gesetzen, die in Artikel 1-20 stehen, folgende:
- Verantwortlichkeit der Regierung (62-69)
- Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97)
- Wahl, nicht Vererbung der Staatsämter (38-69)
Also jetzt meine konkrete Frage: Wieso schreiben die in meinem Buch, dass alle Gesetze, die unter "die freiheitlich demokratische Grundordnung" fallen, unveränderlich sind ? Bzw. wo steht dass die letzten 3 von mir genannten Artikel unveränderlich sind ???
Soll sich ja der ein oder andere Jurist hier rumtreiben, die mir die Frage hoffentlich beantworten kann. Ich hasse solche Verständnislücken irgendwie...

in meinem Politik-Wirtschafts-Buch heißt es:
"Insgesamt deckt sich damit der einer Verfassungsänderung entzogene materiale Kern des Grundgesetzes mit dem, was Art. 18, 21 Abs. 2 und 91 Abs 1) als freiheitliche demokratische Grundordnung bezeichnen und vorbeugend gegen Beeinträchtigungen anderer zu schützen suchen"
Daraus schliße ich: Die Gesetze, die zur freiehitlich demokratischen Grundordnung gehören, sind (zumindest vom "Wesenskern") unveränderlich.
Eine Unveränderbarkeit der Gesetze ist mir jedoch nur bei folgenden Gesetzen bekannt:
- Artikel 1 und 20 (wird durch Artikel 79 untersagt)
- Artikel 2-19 (in Artikel 19 steht, dass ein Grundrecht in keinem Fall in "seinem Wesensgehalt" angetastet werden darf)
- Artikel 79 darf ja logischerweise auch nicht verändert werden (wo steht das eigentlich???)
So, bloß zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zählen aber auch, außer den Gesetzen, die in Artikel 1-20 stehen, folgende:
- Verantwortlichkeit der Regierung (62-69)
- Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97)
- Wahl, nicht Vererbung der Staatsämter (38-69)
Also jetzt meine konkrete Frage: Wieso schreiben die in meinem Buch, dass alle Gesetze, die unter "die freiheitlich demokratische Grundordnung" fallen, unveränderlich sind ? Bzw. wo steht dass die letzten 3 von mir genannten Artikel unveränderlich sind ???
Soll sich ja der ein oder andere Jurist hier rumtreiben, die mir die Frage hoffentlich beantworten kann. Ich hasse solche Verständnislücken irgendwie...