an die Grundgesetz-PROFIS

GanjaFarmer

New member
also ich hab da mal ne Frage...

in meinem Politik-Wirtschafts-Buch heißt es:

"Insgesamt deckt sich damit der einer Verfassungsänderung entzogene materiale Kern des Grundgesetzes mit dem, was Art. 18, 21 Abs. 2 und 91 Abs 1) als freiheitliche demokratische Grundordnung bezeichnen und vorbeugend gegen Beeinträchtigungen anderer zu schützen suchen"

Daraus schliße ich: Die Gesetze, die zur freiehitlich demokratischen Grundordnung gehören, sind (zumindest vom "Wesenskern") unveränderlich.

Eine Unveränderbarkeit der Gesetze ist mir jedoch nur bei folgenden Gesetzen bekannt:
- Artikel 1 und 20 (wird durch Artikel 79 untersagt)

- Artikel 2-19 (in Artikel 19 steht, dass ein Grundrecht in keinem Fall in "seinem Wesensgehalt" angetastet werden darf)

- Artikel 79 darf ja logischerweise auch nicht verändert werden (wo steht das eigentlich???)

So, bloß zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zählen aber auch, außer den Gesetzen, die in Artikel 1-20 stehen, folgende:

- Verantwortlichkeit der Regierung (62-69)
- Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97)
- Wahl, nicht Vererbung der Staatsämter (38-69)

Also jetzt meine konkrete Frage: Wieso schreiben die in meinem Buch, dass alle Gesetze, die unter "die freiheitlich demokratische Grundordnung" fallen, unveränderlich sind ? Bzw. wo steht dass die letzten 3 von mir genannten Artikel unveränderlich sind ???

Soll sich ja der ein oder andere Jurist hier rumtreiben, die mir die Frage hoffentlich beantworten kann. Ich hasse solche Verständnislücken irgendwie...
:confused: :confused:
 
in aller kürze:

1.) Unabhängigkeit der Gerichte (97 I)

ist notwenige Voraussetzung einer strikten Gewaltenteilung als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (20 II 2). Rechtsstaatsprinzip und damit auch richterliche Unabhängigkeit durch Ewigkeitsgarantie (79 III) geschützt.

2.) Wahl, nicht Vererbung der Staatsämter

a) Bundespräsident (54 ff.) muss als oberstes Staatsorgan gewählt werden, weil das Grundgesetzt die Staatsform auf eine Republik festgelegt hat (20 I). In Abgrenzung zur Monarchie kann das Staatsoberhaupt daher nicht vererbt werden. Wiederum geschützt durch 79 III. Im Übrigen vgl. auch hier b).

b) Die übrigen Staatsorgane müssen aufgrund einer Wahl auf eine Legitimation durch das Volk als alleiniger Träger der Staatsgewalt zurückzuführen sein (20 II 1). Besondere Organe iSd 20 II 1 sind Bundestag (Legislative), Bundesrat (Legislative), Bundespräsident (Exekutive), Bundesregierung (Exekutive) und das Bundesverfassungsgericht (Iudikative). Diese Verfassungsorgane müssen durch das Volk legitimiert sein. Der Bundestag unmittelbar (38 I), die anderen mittelbar (51 I 1; 54 I 1; 62 ff.; 94 I 2). Daher repräsentative Demokratie.
Dies ist Ausprägung des Demokratieprinzips (20 I, II) und daher auch durch 79 III geschützt.

3.) Verantwortlichkeit der Regierung

ich weiss nicht genau, was damit gemeint ist, aber die Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk ergibt sich notwenig aus dem Demokratieprinzip (20 II 1 – Volk als Träger der Staatsgewalt). Die Aufgabenteilung (65: Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kollegialprinzip) und verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen den einzelnen Verfassungsorganen ist notwendige Voraussetzung eines geregelten politischen Zusammenwirkens.

4.) Abänderbarkeit des 79 III ist umstritten. Richtigerweise muss wohl gesagt werden, dass eine Änderung durch die Legislative nicht möglich ist. Sonst wäre der Sinn des 79 III (Schutz der elementaren Verfassungsprinzipien) ad absurdum geführt. Das Volk als Träger der Staatsgewalt (20 II 1) muss es jedoch in der Hand haben, die Verfassung zu ändern. Da ein Volksentscheid iSe unmittelbaren Demokratie nach der Verfassung nicht vorgesehen ist (Ausnahme: 29 II 1) ist dies bestenfalls im Wege einer Revolution o.Ä.. möglich. Die Frage ist wie gesagt aber umstritten.

pinscher
 
vielen Dank...hab mir ehrlich gesagt nachdem ich es gposted hatte schon gedacht, dass das nur indirekt, also alles über den Artikel 20, als unveränderbar erklärt wird. aber jetzt bin ich ja zum glück bestätigt
 
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