1) Wenn ich im Supermarkt oder ähnlichem bin mit Rucksack, was dürfen die Angestellten dann mit dem Rucksack machen???? Ich meine sie dürfen ihn nicht durchsuchen, weil das quasi Eindringen in die Privatsphäre wäre, aber dürfen sie den Rucksack auch ansich nehmen und aufbewahren, bis man vorhat den Laden wieder zu verlassen???
2) Abiparty: man zahlt 5€ Eintritt ( inkl. 1e Wertmarke Becherpfand ) und dann kauft mich sich noch extra Wertmarken für Getränke ( beide Wertmarken sehen gleich aus ). Wenn man jetzt quasi alles getrunken hat, hat man immer noch 1e Wertmarke vom Pfand übrig... kann man für diese Wertmarke das Geld zurück verlangen??? Weil das Problem hatten wir eben.... die Typen wollten uns kein Geld dafür zurück geben, sondern meinten, wir sollten uns für die restlichen Wertmarken Mars, Snickers da am Kiosk holen!!!
Ich meine das ist ja sowas wie wenn man im Getränkeladen eine Kiste Bier kauft und dann zurück bringt, kriegt man ja auch den Pfand zurück, die können ja dann auch nicht sagen "nö kriegst dein Pfandgeld nicht zurück, kannst dir aber hier ne Packung Snickers dafür nehmen". Können die Partyveranstalter sich so dagegen streuben?? Ich seh das mehr als nicht erbrachte Leistung und kann deswegen mein Geld für die Wertmarke zurückverlangen, oder?? Die Vorstandstypen von der Party konnten uns nichts richtiges sagen kann, man kann denen doch bestimmt mit der Polizei drohen, selbst wenn es nur um geringe Euro Beträge geht, wer hätte dann Recht??
2) Abiparty: man zahlt 5€ Eintritt ( inkl. 1e Wertmarke Becherpfand ) und dann kauft mich sich noch extra Wertmarken für Getränke ( beide Wertmarken sehen gleich aus ). Wenn man jetzt quasi alles getrunken hat, hat man immer noch 1e Wertmarke vom Pfand übrig... kann man für diese Wertmarke das Geld zurück verlangen??? Weil das Problem hatten wir eben.... die Typen wollten uns kein Geld dafür zurück geben, sondern meinten, wir sollten uns für die restlichen Wertmarken Mars, Snickers da am Kiosk holen!!!
Ich meine das ist ja sowas wie wenn man im Getränkeladen eine Kiste Bier kauft und dann zurück bringt, kriegt man ja auch den Pfand zurück, die können ja dann auch nicht sagen "nö kriegst dein Pfandgeld nicht zurück, kannst dir aber hier ne Packung Snickers dafür nehmen". Können die Partyveranstalter sich so dagegen streuben?? Ich seh das mehr als nicht erbrachte Leistung und kann deswegen mein Geld für die Wertmarke zurückverlangen, oder?? Die Vorstandstypen von der Party konnten uns nichts richtiges sagen kann, man kann denen doch bestimmt mit der Polizei drohen, selbst wenn es nur um geringe Euro Beträge geht, wer hätte dann Recht??