2 Fragen an die Rechtsexperten hier!!!

Chinook

Banned
1) Wenn ich im Supermarkt oder ähnlichem bin mit Rucksack, was dürfen die Angestellten dann mit dem Rucksack machen???? Ich meine sie dürfen ihn nicht durchsuchen, weil das quasi Eindringen in die Privatsphäre wäre, aber dürfen sie den Rucksack auch ansich nehmen und aufbewahren, bis man vorhat den Laden wieder zu verlassen???

2) Abiparty: man zahlt 5€ Eintritt ( inkl. 1e Wertmarke Becherpfand ) und dann kauft mich sich noch extra Wertmarken für Getränke ( beide Wertmarken sehen gleich aus ). Wenn man jetzt quasi alles getrunken hat, hat man immer noch 1e Wertmarke vom Pfand übrig... kann man für diese Wertmarke das Geld zurück verlangen??? Weil das Problem hatten wir eben.... die Typen wollten uns kein Geld dafür zurück geben, sondern meinten, wir sollten uns für die restlichen Wertmarken Mars, Snickers da am Kiosk holen!!!
Ich meine das ist ja sowas wie wenn man im Getränkeladen eine Kiste Bier kauft und dann zurück bringt, kriegt man ja auch den Pfand zurück, die können ja dann auch nicht sagen "nö kriegst dein Pfandgeld nicht zurück, kannst dir aber hier ne Packung Snickers dafür nehmen". Können die Partyveranstalter sich so dagegen streuben?? Ich seh das mehr als nicht erbrachte Leistung und kann deswegen mein Geld für die Wertmarke zurückverlangen, oder?? Die Vorstandstypen von der Party konnten uns nichts richtiges sagen kann, man kann denen doch bestimmt mit der Polizei drohen, selbst wenn es nur um geringe Euro Beträge geht, wer hätte dann Recht??
 
zu 1)

Zur Durchsuchung:
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich hab mal was darüber gelesen.
Rucksäcke, Taschen o.Ä. dürfen ohne Einverständnis von keinem (auch nicht von Hausdedektiven) kontrolliert werden. Selbst dann nicht, wenn Hinweistafeln angebracht sind.
Anders ist es aber, wenn jemand auf frischer Tat bei einem Diebstahl beobachtet wird bzw. ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegt.
Diesbezüglich gibt's auch ein Urteil vom BGH.

Zur Aufbewahrung:
Da bin ich mir unsicher. Aber ich schätze mal, dass der Händler eine Abgabe von größeren Taschen, Rucksäcken o.Ä. am Eingang anordnen kann (wegen dem Hausrecht). Aber auf jeden Fall muss er dann auch für eine ordnungsgemäße, sichere Verwahrung sorgen (z.B. Schließfächer oder Bewachung durch Personal).
Aber wenn du hingegen nur gebeten wirst, den Rucksack abzugeben, dann heißt das ja nicht, dass du dieser Bitte auch unbedingt nachkommen musst...


zu 2)

Bei mir in der Uni-Cafeteria gibt's auch Wertmarken (als Pfand für Becher, Tassen, etc.), die ich bei Bedarf jederzeit wieder gegen Bares umtauschen kann.
Eine Weigerung diesbezüglich, wie in deinem Fall geschehen, ist vermutlich nicht rechtens. Die Typen hätten meiner Meinung nach das Pfandgeld erstatten müssen.

Aber mal abwarten, was wirkliche Rechtsexperten dazu sagen. Ich bin ja keiner. Von daher: Angaben ohne Gewähr. ;)

mfg Moleman
 
zu 1.

der händler kann dir verbieten mit rucksack etc. sein laden zu betreten wenn es eine möglichkeit gibt das du ihn an einer info oder was in der art abgeben kannst...
aber niemand darf drauf bestehen das er rein gucken darf!auch der haussherif net. du kannst drauf bestehen das die polizei gerufen wird und denen musst du dann den inhalt zeigen...

zu.

so eine situation hatte ich auf nem abi ball auch mal......
hatte für 70 DM oder so wertmarken geholt und hatte hinterher noch 2 über..alerdings war das bier leer und geld wollten sie net zurück geben......die meinten trink ne fanta oder so...natürlich wollte ich mein geld wieder oder ein bier......wollten die aber net...irgenwie ist dann der typ in sone pallette mit neuen gläasern gefallen..das tata mir aber auch leid das ich die ganzen gläser kaputt gemacht hab:D ne aber mal im ernst vestehe dich schon! bei mir ging es ja auch nur um 2 lächerliche wertmarken aber wenn man schon für 70 DM marken hohlt obwohl man eigentlich umsonst hätte trinken können(weil ich aus der stufe viele kannte) dann regt man sich schon aus prinzip auf auch wenns nur um 2 mark ging.....
 
komisch gestern hatte ich noch über 800 beiträge oder so......heute sind es nur nocjh etwas über 200....merkwürdig
 
Bei uns stehen in großen Geschäften (zunehmend auch in kleineren) acuh häufig Tafeln, die besagen, man hätte Taschen und Rucksäcke an der Info abzugeben, Geräte oder Waren, die man von woanders mitgebracht hat, aber in dem selben Laden auch käuflich erwerben könnte, sind an der Info anzumelden und gegebenenfalls abzugeben.

Allerdings geh ich nach (oder während der Mittagspause) der Berufsschule fast IMMER in solche Geschäfte, mitsamt dick vollgestopften Rucksack, aufgehalten oder auch nur angesprochen hat mich deshalb noch keiner.

Denke auch ned, daß die da wirklich so hart durchgreifen würden, schließlich geht es ja um die Kundschaft, die das Geld bringt, du kannst mal davon ausgehen, daß ich ein Geschäft, in dem ich dazu GEZWUNGEN werde meinen Rucksack abzugeben und da jeden Typen vom Wachpersonal reinglotzen zu lassen nur einmal betreten würde!

@Mickey
Die Beiträge im Off-Topic Forum werden ab sofort nicht mehr dazugezählt - bzw. wurden von der aktuellen Zahl der Beiträge abgezogen.

C U
 
zu 1.)
Nein, dürfen sie nicht. Das wäre - wie du richtig sagst - Eindringen in die Privatsphäre. So stehts zumindest im ABGB, du in Deutschland musst den genauen Gesetztestext im BGB nachlesen, bin mir aber sicher, dass er sehr ähnlich ist.


2.) Auch hier gilt -> im BGB nachsehen, um sicher zu gehen. Laut österreichischem Recht müsstest du auf jeden Fall das Geld bekommen.
Wichtig hiebei ist immer, das -wenn vorhanden- "Kleingedruckte" auf den Wertmarken zu lesen, das von den entsprechenden Veranstaltern/Anbietern oft auf der Rückseiteangebracht wird.

mfg
 
auf den Wertmarken stand nix kleingedrucktes druff

also hab ich doch recht gehabt und hätte mein Geld zurück verlangen können, en Kollege und ich haben 1,5 Std mit den Typen von der Abiparty diskuttiert ( haben sogar verdammt viele getroffen die das gleiche Problem hatten, aber sich nicht wirklich getraut haben die Schnauze aufzumachen ). Die angeblichen Verantwortlichen haben uns immer wieder versucht abzuwimmeln und zu anderen zu schicken, wir wollten den Vertrag von denen sehen und so wo drin steht das man die Pfandmarke nur gegen Snickers eintauschen kann, ham aber natürlich nix rausgerückt... Naja man will ja nicht unmenschlich sein und sofort die Grünen Männchen auf die losschicken, aber wenn mir sowas nochmal passiert dann hab ich kein Respekt mehr und droh denen sofort mit den Grün/Weissen und ziehs auch durch, ich lass auch nicht alles mit mir gefallen, aber deswegen kloppen hab ich nicht nötig, gelle Mickey;)
 
Muha, dann hättest wirklich bei den Bullen anrufen sollen.

Dafür rückt keine Sau aus, die lachen sich höchstens schlapp am Telefon.
 
Original geschrieben von Flashfucker69
Muha, dann hättest wirklich bei den Bullen anrufen sollen.

Dafür rückt keine Sau aus, die lachen sich höchstens schlapp am Telefon.

hehe schon klar das die nix wegen 1€ machen, aber wir hatten immerhin noch 9 Marken übrig und haben zig andere Leute getroffen die auch noch mehrere Marken übrig hatten und Geld zurück haben wollten... naja Pustekuchen...

Es geht auch mehr ums Prinzip, ich lass mich doch nicht von sowas einschüchtern und verarschen... wenn sich andere Leute damit zufrieden geben, sich ausbeuten zu lassen, dann bitte, aber nicht mit mir!!!
 
Tja bei uns in der METRO gibts diese Probleme mit den Rucksäcken nicht, denn die müssen gleich draussen bleiben, genauso wie Kinderwägen!!! :D

Gruß Fujiama
 
Zurück
Oben