Okay, das was du brauchst hat aber nichts mit dem Mietrecht zu tun wenn die Sachen gekauft werden (in dein Eigentum übergehen). Es käme zur Anwendung, wenn die Sachen mitvermietet werden und der Mietzins sich dementsprechend anpasst.
Nach dem kurzen Sachverhalt, den du schilderst, liegt bei dir liegt ein Kaufvertrag vor. Du kannst irrtumsrechtliche Vertragsanpassung (§§871,872 ABGB) verlangen oder nach §934 (Verkürzung über die Hälfte, achte auch auf §935 Ausschlussklauseln)