Rechtsfrage - Falsche Lieferung von Seitens des Anbieters

Venturi

New member
Hallo,

bräuchte dringend Rat von unseren Rechtsexperten!

Übers Internet bestellte ich mir vor einer Woche einen Plasma-Fernseher. Gestern ruft mich die Spedition an und ich sofort raus aus der Arbeit und heim.
Das Paket vom Spediteur entgegengenommen und ich hab die Kiste ausgepackt und aufegestellt, nach ein paar Stunden fällt mir auf, das die Kiste eigentlich ein höherwertigeres Model ist als ich ursprünglich bestellte. Naja, mir solls recht sein, dacht ich mir. :D
Heute ruft mich die Online-Firma an und teilte mir mit das ihnen ein Fehler unterlaufen sei und ich das höherwertige und natürlich auch teuerere Model beschickt bekommen hab.
Sie boten mir an es wieder abholen zu lassen und mir den richtigen TV zuzusenden, oder ich leg nochmal 300 drauf und kann das Teil behalten. Damit würde mir das teuerere Gerät 150 Euro billiger angeboten, als es bei der Firma in der Liste steht.

Am liebsten wärs mir natürlich wenn ich das Teil behalten könnte ohne was draufzuzahlen. :p

Können die mir irgendwie ans Zeug flicken wenn ich das Gerät nicht mehr rausgebe sondern behalte ohne das ich was draufzahle?

Wenn ich das Gerät zurückgebe, müßte ich mir wieder frei nehmen und auf den Spediteur warten. Auch müßte ich wieder Urlaub nehmen oder Überstunden verwenden wenn mir dann endlich das bestellte und günstigere Gerät geliefert wird.
Und ehrlich gesagt hab ich nicht Bock wegen deren Fehler meinen Urlaub zu verbrauchen! :mad:

Wie siehts aus? Was sagt das Gesetz dazu?

Vielen Dank für Euere Hilfe!!!
Venturi
 
A

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Re: Rechtsfrage - Falsche Lieferung von Seitens des Anbieters
Gute Frage, aber rein theoretisch können die doch gar nichts machen, weil sie auch gar nicht nachweisen können das du die bessere Ware bekommen hast ! Ich würde einfach abwarten und nicht auf deren Rückrufe reagieren, ist zwar nicht die feine Art, aber du kannst ja immer noch sagen das du im Urlaub warst oder was auch immer !
Kunde des Jahres wirst du so aber nicht :D :)
 
Mr.KroSsE schrieb:
weil sie auch gar nicht nachweisen können das du die bessere Ware bekommen hast
Genau, es existiert sicher keine Rechnung, wo Typ/Modellname draufstehen :rolleyes:

Ich glaub aber auch nicht, dass die dir so einfach ein teureres Gerät überlassen. Wennde nicht ans Telefon gehst, werden die den Weg über die Post suchen oder was weiß ich..
 
Mr.KroSsE schrieb:
...rein theoretisch können die doch gar nichts machen, weil sie auch gar nicht nachweisen können das du die bessere Ware bekommen hast !
Dir wurde hoffentlich noch nie etwas zugestellt ?!


@ Venturi
Wenn Du das Teil behätlst ohne nachzuzahlen, versteht man darunter eine ungerechtfertigte Bereicherung. Der Verkäufer hat dementsprechend gem. §812 BGB einen Herausgabeanspruch ! D.h. Du zahlst im Ernstfall den Differenzbetrag oder gibst die Kiste zurück. In letzterem Fall wirst Du für die (kurze) Nutzung des Gerätes ebenfalls Schadensersatz leisten müssen, ebenso wie für die sonstigen entstandenen Mehrkosten.

Übrigens: es steht Dir jederzeit frei mit dem Lieferanten einen Liefertermin zu vereinbaren !
 
@ SUPERDIM

Wohl eher nicht. An dem Vertrag (über den geringer wertigen Fernseher) ist doch nichts auszusetzen. Er wollte das Gerät X, die wollten dafür 1500 € (oder so). Alles paletti ! Das die jetzt den Apparat Y geliefert haben, ändert nichts an dem ursprünglichen Vertragsverhältniss.
 
@Marcel
Genau, es existiert sicher keine Rechnung, wo Typ/Modellname draufstehen

Dann sagt man eben das man diesen schon wieder verkauft hat, weil er einem nicht Gefallen hat oder irgend einen anderen Müll...andersrum kann ich dir garantieren, das sie sich auch irgendwie querstellen würden !!!
Viele denken dabei immer so viel zu sozial, aber ich halte mich hier jetzt raus, sonst bin ich wieder der Bumann !
 
Venturim*nn schrieb:
Können die mir irgendwie ans Zeug flicken wenn ich das Gerät nicht mehr rausgebe sondern behalte ohne das ich was draufzahle?
na ja, einen fortuna düsseldorf-aufnäher werden sie dir kaum auf deine karottenjeans flicken, höchstens einen vom sv meppen.

lieferung erfolgte irrtümlich seitens des versenders und wurde von dir erkannt. demnach kannst du dich nicht auf §241a bgb berufen, aber andererseits kann der versender (wie geschehen) die herausgabe verlangen und ggf. auch noch schadensersatz. ein entgegenkommen beim preis resultiert wohl zum einen aus dem ("ungewolltem") upselling (evtl. bessere margen) zum anderen aus der günstigeren abwicklung für den versender (keine kosten für erneuten versand, rücknahme, sofortige verfügbarkeit der ware etc.)
 
Das mit dem "Irrtum" scheint zu stimmen, der Anbieter hat das Recht die Ware zurückzufordern.
Werd die Ware abholen lassen und hoffentlich bald mein bestelltes Gerät in Empfang nehmen dürfen.

Ne Nutzgebühr zu verlangen nur weil ich die Kiste ausgepackt und ca. 8 Stunden laufen hab lassen halte ich für unangebracht und nicht durchsetzbar. Vorallem bei Online-Käufen muß dem Käufer die Möglichkeit gegeben werden die Ware in einem angemessenen Rahmen prüfen zu können und dann bei evtl. Nichtgefallen zurückzusenden.

Vielen Dank für Euere Hilfe!

Venturi
 
Warum versuchst Du nicht, den Aufpreis für das höherwertige Gerät noch etwas zu drücken? Argumentiere doch mit Arbeits- (Verpacken) und Zeitaufwand (Warten auf Abholung, Freinehmen für erneute Lieferung). Wenn die von sich aus nur 150 € verlangen, sind da bestimmt noch 50 € Spielraum, vielleicht sogar mehr. ;)

v.H.
 
Venturi schrieb:
Ne Nutzgebühr zu verlangen nur weil ich die Kiste ausgepackt und ca. 8 Stunden laufen hab lassen halte ich für unangebracht und nicht durchsetzbar.
Hat ja auch niemand behauptet ! Ich bezog mich ausschließlich auf Deine beschissene Idee, den Fernseher (vorerst) zu behalten, ohne eine Nachzahlung zu leisten. Früher oder später würde Dich tatsächlich etwas dahingehendes erwarten.

Vorallem bei Online-Käufen muß dem Käufer die Möglichkeit gegeben werden die Ware in einem angemessenen Rahmen prüfen zu können und dann bei evtl. Nichtgefallen zurückzusenden.
Da ging es nicht drum. Du hast einen Vertrag über ein Gerät X abgeschlossen. Wenn Sie Dir fälschlicher Weise Gerät Y liefern, hast Du keine andere Möglichkeit außer es zurückzugeben. Dass Du den Apparat erst auspacken musst und ggf. nicht umgehend feststellst, dass es nicht Gerät X ist, ist zweifelsohne indiskutabel. Aber auf welcher Grundlage willst Du anschließend "bei evtl. Nichtgefallen" zurücksenden ? Selbst wenn Dir die Kiste ans Herz gewachsen ist, hast Du keinen Anspruch auf so einen Fernseher. Du MUSST Ihn zurückgeben, es sei denn, Du zahlst nach (und das geht auch nur, sofern die Firma Dir dies anbietet, was Sie in diesem Fall getan hat).
 
Montag geht im Tausch der alte zurück und mein Bestellter kommt.
Abholung erfolgt, soweit möglich, nach meinen Bedingungen.
Auf mein Angebot, der Zuzahlung von 150 EUR, ging der Shop nicht ein, deshalb wird getauscht.


@Falshfucker:
Was meine "beschissene Idee" angeht, es war meine FRAGE ob ich ohne weiteres das Gerät behalten könne.
Diese Frage würde sich in dieser Situation wohl jeder stellen!
Welcher Teil daran beschissen soll soll kann ich nicht nachvollziehen.

Dss mit dem Rückgaberecht bezieht sich darauf, dass ich Anfangs der Meinung war es wäre das richtige Gerät!
Wenn ich in dem Glauben bin, es handle sich um die bestellte Ware, pack ich das Zeug aus und nehme es in Betrieb.
Einem Laien würde es nie auffallen, dass er nicht das bestellte Gerät bekommen hat sondern um ein optisch Identisches aber von den spezifischen Leistungen Unterschiedliches.
Meldet sich der Shop, weil der Kunde ein höherwertigeres Gerät erhalten hat, und fordert die Ware zurück darf dem
Kunden kein Strick daraus gedreht werden nur weil er bis dahin die Ware in Gebrauch hatte.

Wenn mir der Online-Shop ein minderweritigers Produkt geschickt hätte,
hätte dieser sicher das Maul gehalten und sich gedacht, "Wo kein Kläger, da kein Richter"!

In diesem Sinne
Venturi
 
Venturi schrieb:
Welcher Teil daran beschissen soll soll kann ich nicht nachvollziehen.
Ich kann Dir sagen, was daran beschissen ist. Du nimmst Dir was, was Du nicht bezahlt hast bzw. wolltest gerne einen fachmännischen Rat, mit dem Du den Händler "austricksen" kannst, um Ihn um seine Kohle zu bescheißen. Und wenn mir einer mit soner Idee ernsthaft unterkommt, finde ich das beschissen.

Bzgl. der Rückgabekonditionen wurde sich exakt ausgedrückt. Dir war längst bewusst, dass es der falsche Fernseher war ! Und das sich der Shop vielleicht genau so unkorrekt verhalten würde, wie Du das gerne tätest, macht die Sache in meinen Augen auch nicht besser.
 
A

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Re: Rechtsfrage - Falsche Lieferung von Seitens des Anbieters
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