Noch weniger als 3 Stunden und ich bin 18 ;)

geht so...

hab se heute morgen nicht reingekriegt (nach 10 minuten aufgegeben).
Probier's gleich noch mal.

Muss das Bufft auch noch fotographieren.. wied gleich eingescannt!

Gruss,
D.
 
herzliche glückwunsch! :)
nun darfst du autofahren, wählen, trinken, porno filme sehen und kannst ins gefängnis kommen wenn du mit einer 15 jährigen - naduweistschon :eek:
hoffe, dass du gut gefeiert hast!
alles gute
jenny ;)
 
Hehe.. typisch Jenny :D

Hab allerdings alles Aufgezählte ausser dem Gefängnis schon vorher gemacht ;)

Hab wegen dem letzen Punkt noch mal nachgeschaut:

1. Gefährdung der Entwicklung von Unmündigen.

Sexuelle Handlungen mit Kindern

1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,

es zu einer solchen Handlung verleitet oder

es in eine sexuelle Handlung einbezieht,

wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.

2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

3. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder hat die verletzte Person mit ihm die Ehe geschlossen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Gefängnis.



15 geht also noch knapp :D

Hab übrigens gut gefeiert.

Gruss nach Spanien,
D. :cool:
 
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