Kaffir schrieb:
Wieso das? Mir fällt kein einziger Grund ein warum sowas verboten werden sollte, geschweige denn einer, wie sowas überprüft werden könnte.
Ich geh' jetzt einfach mal davon aus, dass Deine Frage auf Punkt 2 abzielt (vielleicht in Zukunft nur das zitieren, auf das man sich tatsächlich bezieht

).
Verboten ist der Versand deshalb, weil nicht sichergestellt werden kann, dass der Film nicht an Minderjährige ausgehändigt wird, da der Postbote ja nicht weiß, was sich in der Sendung befindet. Überprüft wird soetwas i.d.R. nicht, aber falls mal ein "Testkauf" stattfinden sollte, wünsche ich Dir vorab viel Spaß - das ist nämlich kein Kavaliersdelikt sondern stellt 'nen Straftatbestand dar. Taucht deswegen der SA bei Dir auf, nimmt er nicht nur Filme, sondern meist auch Computerhardware mit, die, wenn Du sie zurück erhältst, bereits veraltet sein dürfte.
Agent Dark schrieb:
Ist das dann der Postbote?
Nee, der kommt erst später.
Flashfucker69 schrieb:
Darfst das Ding bedenkenlos kaufen und auch verkaufen. Wenn Du's bei EBAY reinsetzt ohne den Namen zu verschlüsseln (z.B. "Bl*de") wird EBAY selbst die Auktion wahrscheinlich schließen. Passieren wird dabei abr genausowenig wie bei einer entsprechenden Annonce in einer Zeitung.
Beim Kaufen stimme ich Dir zu, ansonsten ist Dein Tip alles andere, als ratsam.
Begehst damit zwar u.U. eine Ordnungswidrigkeit, praktisch wird sowas jedoch nicht sanktioniert (und selbst wenn wäre es eine relativ geringe Geldbuße).
Nix OWi, Straftat.

Solltest Dich etwas besser informieren, bevor Du andere mit solchen Aussagen evtl. in die Scheisse reitest.
Mach Dir damit also wirklich keinen Stress. Sowas interessiert bei Privatleuten keine Sau !
Bei ebay tummeln sich genug Leute, die nix besseres zu tun haben, als solche Auktionen zu melden oder gar anzuzeigen. Entschließt sich die Staatsanwaltschaft zu 'nem "Testkauf", nimmt die Sache ihren Lauf - egal, ob Privatmann oder nicht.
The Terminator schrieb:
Was bedeutet "indiziert" eigentlich genau? Heißt ja nicht automatisch "verboten", oder? Hab die 18er Fassung auch schon Mehrfach bei Media markt, etc. rumliegen gesehen.
Nicht verboten, aber der Artikel darf nicht an öffentlich zugänglichen Orten ausgestellt, gezeigt oder beworben werden. In Videotheken müssen solche Filme in einem Bereich, der erst ab 18 Jahren zugänglich ist, stehen bzw. angeboten werden. Beim FSK-18 Film reicht hingegen eine Kontrolle an der Kasse im z.B. MM aus.
Mr.2003 schrieb:
ich frag mich sowieso, warum blade 1 indiziert wurde... finde es ein wenig übertrieben; dass es es 18 ist reicht doch meinens erachtens...
Die
BPjM prüft die Filme auf Antrag, und je nachdem, wie die Prüfungskommission zusammengesetzt ist, kommen eben manchmal etwas unverständliche Ergebnisse zustande.
wenn sich kleine kiddies das ansehen möchten, bitte... sind selbst schuld...
Gerade um die "Kiddies" vor so etwas zu schützen, ist die Indizierung eigentlich gedacht.
Muskelpacket schrieb:
Innerhalb der EU stellt der Versand kein Problem dar, da es offiziell keinen Zoll gibt (inoffiziell werden allerdings auch ab und zu Pakete geöffnet, aber äußerst selten)
Ja, genau. Drogen- und Waffenhandel stellen auch kein Problem dar - vorausgesetzt, man wird nicht erwischt.
Nur weil's in den meisten Fällen gut geht, würde ich das nicht als "problemlos" betiteln. Wenn's einen nämlich wider Erwarten doch erwischt, wird's bitter.
v.H.