tiga
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Hallo,
ich hatte im Sommer einen Unfall in Frankreich. Jetzt wollte ich wíssen, ob der Kostenvoranschlag nach französischem Recht übernommen wird.
Desweiteen, ob die deutsche Korrespondenz Versicherung den Brutto, oder den Netto Betrag des Kostenvoranschlages bezahlen muss.
Und zu guter letzt, wie hoch die Unkostenpauschale in diesem Fall ist.
Danke im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
tiga
ich hatte im Sommer einen Unfall in Frankreich. Jetzt wollte ich wíssen, ob der Kostenvoranschlag nach französischem Recht übernommen wird.
Desweiteen, ob die deutsche Korrespondenz Versicherung den Brutto, oder den Netto Betrag des Kostenvoranschlages bezahlen muss.
Und zu guter letzt, wie hoch die Unkostenpauschale in diesem Fall ist.
Danke im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
tiga