handyrückgaberecht, gibt es sowas?

ThaRob

New member
hi

im urlaub hab ich irgendwie immer mehr probleme mit sonem kram als sonst. hab nen neuen handy vertrag gemacht und dazu nen handy fürn euro. soweit sogut. da ich mit dem handy nich zufrieden bin wollte ich das dann heute gegen ein neues tauschen, bzw ein anderes holen. so jetz meint die olle bei vodafone das würde nich gehen, blablub, es gibt kein 2 wöchiges rückgaberecht bei handys......

kennt einer von euch die rechtslage in solchen fällen, ob man da was machen kann? ich als laie finde nix m vertrag.

wäre echt dankbar wenn einer weiss wie ich das scheiss handy wieder an vodafone loswerde. zur not bleibt mir noch ebay, aber dann hab ich immer noch kein neues....

mfg
 
A

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Re: handyrückgaberecht, gibt es sowas?
dachte auch es gilt das mit den 14 tagen. die olle meinte aber da ich es dort gekauft habe und sowas, ka würde auf jedenfall nich gehen und außerdem würde sie das 700 euro kosten, da sie das handy an den hersteller zurückschicken müssten und sowas.
 
Bei mir war die Situation zwar etwas anders aber grundsätzlich gilt:
Besteh auf deinem Rückgaberecht. Lass dich nicht von irgendeiner (sind ja eh in den Shops oft Aushilfen) abspeisen. Falls sie das nicht machen will, zitier den Geschäftsführer her. Dem erklärst du dann auch nochmal den Fall (du willst ja schließlich ein Handy bei Vodafone und nicht bei der Konkurrenz!) bist allerdings mit dem jetzigen vollkommen unzufrieden und bist nicht bereit das so hinzunehmen.

Also einfach auf dem Recht bestehen und wenn's Probleme gibt in aller Freundlichkeit da nen Aufstand fabrizieren.
 
welches rückgaberecht denn bitte?

wenn du als privatperson von nem unternehmer was kaufst, kannst du nur unter folgenden bedingungen eine widerrufserklärung nach §355 BGB Abs. 1 abgeben:

bei haustürgeschäften (wenn der verkäufer unangemeldet zu dir kommt)

bei fernabsatzverträgen (internet, telefon, katalog und so...)

(gibt da noch 3-4 andere sachen, aber die sind hier auch nich interessant)

also, wenn du das handy im laden gekauft hast, und die dir kein zusätzliches rückgaberecht gegeben haben (werden sie nicht), sieht es schlecht für dich aus, denke ich.

ich hör das immer wieder, das alle menschen denken, sie hätten immer 14tägiges rückgaberecht bei kaufverträgen. zum glück ist das nicht so, denn dann würde unserer wirtschaft nicht grade besser funktionieren - es müssten kompliziertere verträge bei vielen geschäften aufgesetzt werden usw...

wenn n unternehmen was zurücknimmt, dann oft einfach nur aus kulanzgründen (wenn die oben genannten gründe nicht gelten usw...)
 
Bei einem Unternehmen wie Vodafone erwarte ich aber einfach eine solche Kulanz.
Bin mir nicht im sicher wie das rechtlich ausschaut. Weiß nur, dass ich bei O2 ein 14tägiges Rückgaberecht hatte.
Aber egal ob das nun im Vertrag drin steht oder nicht...
 
deswegen frag ich ja. und soweit ich weiss sind defekte waren rückgaberechtlich erlaubt. das handy wird verkauft ohne darauf hinzuweisen, das es einen defekt hat der vom hersteller bekannt ist.

der akku des handys hält maximal 2 tage ohne das handy zu benutzen. im standby sollte es bis zu 150stunden halten. das ganze ist angeblich ein software problem, was meines wissens nach mich ins recht bringt das handy wieder an vodafone los zu werden. es soll wohl nen software update von dem hersteller geben ende diesen monats, aber das is mir doch egal, ich will das handy benutzen und nich ständig an nen ladegerät hängen.

so, kann man da jetz rechtlich was machen? zur not geh ich auch vor gericht, hab kein bock auf das scheiss handy. aber dafür würde ich dann schon gerne wissen ob sowas geht
 
Naja ich hatte mir mal den nokia Communicator gekauft und habe dann gesehen das er bei nem anderen Anbieter sehr viel billiger ist.
Ich habe den Akku in eine .....Lösung..... gelegt die man in Chemie 7.Klasse erklärt bekommt....
Hingegangen,reklamiert,gesagt das wäre ne Frechheit und ich wollte den Vertrag lösen... haben sie gemacht.

Aber nicht zum Nachahmen empfohlen.
 
@ cypher: endlich mal jemand hier, der ahnung hat !

@ rest: In welcher Welt lebt ihr denn ???

Wieso sollte man bei einem Hersteller wie Vodafone eine solche Kulanz erwarten. Wenn die sowas immer machen würden, dann würden pausenlos irgendwelche Kinder ihre Handys umtauschen weil nach einer Woche schon wieder ein "viel krasseres Teil" auf dem Markt ist. Vodafone selbst ist aber wie jedes Unternehmen natürlich an Gewinnmaximierung - und dies nicht zuletzt im Interesse der Aktionäre - interessiert.

Und zu der Tatsache, dass es angeblich kaputt ist. Sofern du es sich für die vertraglich vorausgesetzte oder übliche Verwendung eignet (und das ist telefonieren !!!) besteht kein Mangel. Ein Mangel wäre nur dann gegeben, wenn Vodafone (neben weiteren einschränkenden Voraussetzungen) in der Werbung o.Ä. auf spezielle Eigenschaften wie bestimmte Akkulaufzeit hingeweisen hat. Und selbst dann müsstest du zuerst Nacherfüllung verlangen, d.h. Reperatur des Handys (durch Softwareaustasch - den Vodafone offensichtlich anbietet) oder Lieferung eines neuen Handys (das gleiche Modell !!!).

Und selbst wenn ein Rücktrittsrecht aufgrund eine Mangels besteht (und die First zur Nacherfüllung abgelaufen sein sollte bzw. eine solche ausscheidet !!!) kannst du nur vom gesamten Vertrag zurücktreten.

Es wäre ja - vom gesunden Menschenverstand aus betrachtet - vollkommen blödsinnig, wenn Vodafone Vertragspakete anbietet, die ein Handy für 1,- Euro (!!!) enthalten und dann den Austausch des Handys gegen ein anderes Gerät zulässt.

Bevor man irgendwelche Verträge abschließt - insbesondere bei "Angeboten" (die idR keine sind) sollte man sich zunächst mal mit den Vertragskonditionen vertraut machen. Man kann doch nichts kaufen, was man vorher nicht angeschaut, getestet usw. hat ???
I.Ü. stehen die kleingedruckten Angaben auf der Rückseite solcher Verträge (AGB) nicht umsonst da. Die werden Vertragsbestandteil und sollten daher gelesen werden !!!

pinscher

ps: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein unverbindlicher Hinweis.

pps: Viel Spass vor Gericht !!! :D
 
Cypher schrieb:
welches rückgaberecht denn bitte?
wenn du als privatperson von nem unternehmer was kaufst, kannst du nur unter folgenden bedingungen eine widerrufserklärung nach §355 BGB Abs. 1 abgeben:
bei haustürgeschäften (wenn der verkäufer unangemeldet zu dir kommt)
bei fernabsatzverträgen (internet, telefon, katalog und so...)
(gibt da noch 3-4 andere sachen, aber die sind hier auch nich interessant)

Richtig.
Jurastudent oder schon Anwalt?
offtopic im offtopic :D : Teleologische Anmerkung zu 355 I BGB, die evtl. allen hier von Nutzen sein kann. 355 I BGB beschreibt nicht nur starr "Haustürgeschäfte", sondern sämtliche "Haustürsituationen" = Situationen, in denen der Verbraucher der Gefahr der Überrumpelung ausgesetzt ist
Also selbst dann WiderrufsR gem. 355 I, wenn Vertreter eigeladen wurde, aber dem Verbraucher was einladewidriges aufschwatzt.

Auf die Erläuterung des 355 II+III (längere Widerrufsfristen) verzichte ich besser ;)

Alle Angaben ohne Gewähr.
 
@ Hantelmann & Pinscher

Ich bin mir nicht sicher ob ThaRob nicht bereit ist, vom Vertrag zurückzutreten ?
Er könnte doch versuchen einen "Willensmangel zu deklarieren. Nach 119 II könntes er im Irrtum über eine Verkehrwesende Eigenschaft gewesen sein. Hoffentlich ! unverzüglich (121) reklamiert hat er ja auch. Nachdem er den Mangel festgestellt hatte war er bei der Dame im Geschäft.
Ein Handy soll mir die Möglichkeit bieten zu telephonieren, auch wenn ich unterwegs bin. Wenn es, ohne dass ich damit telephoniere oder in sonstiger Weise Energiezehrend nutze, nach zwei Tagen den Geist aufgibt und Handys allgemein üblich mehrere Tage funktionsbereit sind, ohne dass sie neu aufgeladen wurden, dann ist diese mangelnde Eigentschaft verkehrswesentlich.
Ob dann Rückabgewickelt wird oder er ein einwandfreies Ersatzgerät erhält ist doch dann egal ?

Bin kein Jurist, von daher wäre ich Euch verbunden, wenn Ihr mich korrigiert, falls notwendig. Jedoch bin ich nach Sachverhalt davon überzeugt, dass ThaRob nicht in die Röhre gucken muss.

@ ThaRob

Wann wurde der Vertrag geschlossen ?
Mit wem wurde der Vertrag geschlossen und zu wem gehörte die "olle" Verkäuferin, die Dir gesagt hat, das "nichts geht", weil Du es "dort" (wo ???) gekauft hast ?
 
hach, seid ihr alle nett zu mir. bin doch nur ein kleiner bwl student - muss zum glück keine ahnung von jura haben :)

Flashfucker69 schrieb:
Ich bin mir nicht sicher ob ThaRob nicht bereit ist, vom Vertrag zurückzutreten ?
Er könnte doch versuchen einen "Willensmangel zu deklarieren. Nach 119 II könntes er im Irrtum über eine Verkehrwesende Eigenschaft gewesen sein. Hoffentlich ! unverzüglich (121) reklamiert hat er ja auch. Nachdem er den Mangel festgestellt hatte war er bei der Dame im Geschäft.

selbst wenn das klappt, muss Tharob dem handyanbieter dann den entstandenen vertrauensschaden ersetzen (§122 BGB): der ging schließlich davon aus, dass der vertrag 2 jahre (???) läuft...

ansonsten ist es aber ein riesenunterschied, ob Tharob einfach so "nich zufrieden" (mehr war seinem ersten post ja nicht zu entnehmen!) mit dem handy ist, oder aber ob es einen mangel aufweist, der schon zu vertragsabschluss bestanden hatte. trotzdem, mit sprüchen wie "ich zieh gegen vodafone vor gericht" macht man sich doch bei dem streitwert einfach nur lächerlich ;)

The Freak schrieb:
Bei einem Unternehmen wie Vodafone erwarte ich aber einfach eine solche Kulanz.
Bin mir nicht im sicher wie das rechtlich ausschaut. Weiß nur, dass ich bei O2 ein 14tägiges Rückgaberecht hatte.
Aber egal ob das nun im Vertrag drin steht oder nicht...
wenn du wüsstest, was ich alles so erwarte (und es passiert gar nix) :D die welt ist nunmal schlecht, sei wenigstens froh, das war in einer art rechtsstaat leben, in der gesetze manchmal auch für (fast) alle verbindlich sind ;)
 
Ich möchte hier kein Juraforum draus machen.
Aber einige (hoffentlich verständliche) Worte will ich loswerden.

AnfechtungsR'' 119 I+II sind subsidiär ab Gefahrübergang (i.d.R. Übergabe der Kaufsache). Ab da gelten die lex specialis des GewährleistungsR (vgl. 434 i.V.m. 437).
Weiteres Problem des 119 (oben angesprochen) ist 122 I.
Der Rücktretende hat den Vertrauensschaden=negatives Interesse zu ersetzen. Der Rücktrittsgegner ist also so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zustandegekommen wäre. Aufwendungen für Freischaltung und happige Verwaltungskosten etc. kommen dann auf den Rücktretenden zu (alle Kosten, die so schön als "Geschenk für Null" aufgezählt werden in der Werbung). Bei einem Unternehmer wird vermutet, daß er den Vertrag dann mit einem anderen geschlossen hätte, aber im Vertrauen unterlassen hat. Damit umfaßt der Vertrauensschaden auch die 24Monate Mindestumsatz/Grundgebühr. Begrenzt wird das Ganze dadurch, daß der SE nach 122 I nicht höher ausfallen darf als bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung (postitives Interesse). Unterm Strich treffen den Zurücktretenden die monatlichen Mindestkosten des Vertrages bei 122 I.
Dazu kann man eigentlich keinem Klienten raten....

AnfechtR' 123 gilt immer (Arglistige sind nie schützenswert). 123 kennt logischerweise keinen 122 I.

In 437 wird seit dem SMG (Schuldrechtsreform 1.1.2002)eine leicht verständliche §§-Kette benannt. Wie oben bereits gesagt gilt Vorrang der Nachlieferung. Und das auch bevor man zurücktreten kann.
Ich glaube, mit Nachlieferung eine anderen Handys wär ThaRob's Problem ohne viel Trara gelöst.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf gilt beweislastumkehr. das heißt, es wird widerleglich vermutet, daß der Sachmangel bei Kauf vorlag; gegenteiliges hat der Verkäufer darzulegen und zu beweisen; also Eile geboten!

Ansonsten kann thaRob ja die Nachfrist setzen, zurücktreten und per SE den Preis des neuen vergleichbaren Handys reinholen.
Bei Weigerung zum Umtausch gegen ein anderes gleiches Handy ist die Nachfrist entbehrlich.

ps:
sensible Rechtsgeschäfte am besten immer über Versand abwickeln. Da haste deine 14d RückgabeR sicher. Das trifft auch bei Versandunternehmern über eBay zu.

Wenn man es kennt, ist das Deutsche Recht ganz einfach. :D :D

Alle Angaben ohne Gewähr.
 
oh gott ich versteh gar nix mehr, sag mal einer was das heisst für leute die kein abi haben :D

der vertrag wurde letzten mittwoch gemacht, war der 29.12. wenn ich mich richtig errinnere.

was hab ich davon wenn ich das gleiche handy oder den gleichen akku ersetzt bekomme? das hab ich nochnichmal angeboten bekommen, da dieses problem bekannt is und dadurch nich lösbar scheint.

und ich hab auch keine lust bis ende januar zu warten bis das software update kommt.

ums jetz ma kurz zu fassen, ist es möglich das handy wieder an vodafone loszuwerden und gegen aufpreis ein anderes dort zu bekommen?

falls nicht und ich vom vertrag zurücktreten will, sehe ich das richtig das ich dann alle anfallenden grundgebühren der 24 monate trotzdem zahlen darf?


die olle arbeitet dort in dem vodafone laden. bei ihr hab ich den vertrag nicht gemacht sondern ein kollege der an dem tag nich da war wo ich es loswerden wollte. das handy habe ich in dem laden gekauft


ich will ja vodafone im grunde nix böses, ich will nurn funktionierendes handy. was ist wenn ich selbstständig bin und mir durch das in meiner sicht defekte handy einige aufträge durch die lappen gehen, dann würde mir ja geld fehlen. oder so ähnlich. bin zwar nich selbstständig aber was wäre in einem solchen fall, man wär ja richtig aufgeschmissen.

achso, wie soll ich denn ein handy testen? ich wüsste nich das man die mit nach hause nehmen kann fürn paar tage. und zu dem werbungsdings, is das nich werbung wenn in einer produktbeschreibung eine standbyzeit angegeben wird? so jetz peil ich nimmer was ich selber schreibe und warte lieber ne antwort von euch ab
 
ThaRob schrieb:
oh gott ich versteh gar nix mehr, sag mal einer was das heisst für leute die kein abi haben :D

der vertrag wurde letzten mittwoch gemacht, war der 29.12. wenn ich mich richtig errinnere.

was hab ich davon wenn ich das gleiche handy oder den gleichen akku ersetzt bekomme? das hab ich nochnichmal angeboten bekommen, da dieses problem bekannt is und dadurch nich lösbar scheint.

und ich hab auch keine lust bis ende januar zu warten bis das software update kommt.

ums jetz ma kurz zu fassen, ist es möglich das handy wieder an vodafone loszuwerden und gegen aufpreis ein anderes dort zu bekommen?

falls nicht und ich vom vertrag zurücktreten will, sehe ich das richtig das ich dann alle anfallenden grundgebühren der 24 monate trotzdem zahlen darf?

:) keine Panik!
Schadensersatz wird nur beim Anfechten fällig.

Du hast aber jetzt nach Übergabe das ganz normale Gewährleistungsrecht 24 Monate lang.
Eines der Gewährleistungsrechte ist der Rücktritt.
Der erfordert eine vergebliche Aufforderung, dir nen neues Handy zu geben, das die Merkmale aus dem Kaalog erfüllt. Das können die nicht. Also erklärts du den Rücktritt oder bietest an, daß du gegen Aufpreis nen anderes Handy nimmst.

Lassen die sich auf kein anderes Handy ein, bleibt dir nur der Rücktritt.

Den müßtest du evtl. anwaltlich durchsetzen.

Schadensersatz leisten mußt du nicht, da dich keinerlei Verschulden an der Mangelhaftigkeit des Handy trifft.

Alle Angaben ohne Gewähr.
 
war heute nomma im laden. die wollen mir einfach kein neues handy geben weil die dazu wohl nich brechtigt sind oder sowas. er würde mir wohl eins geben wenn er könnte(hab dieses mal mit nem typen geredet).

ich soll jetz vodafone anrufen und wenn ich was von den schriftlich bekomme krieg ich sofort ein neues.

zu dem akku problem: is ja allseits bekannt vom hersteller und von vodafone, aber dort gilt nur das motto, das sind laborwerte die ein handy erreichen kann und niemals in der praxis erreicht. das zieht bei mir aber nich wenn das handy im standby betrieb noch nichma ein drittel des angegeben wertes bringt. naja jedenfalls solls nen neuen akku geben, wann weiss aber auch keiner.

hab ihm gesagt ich brauchs beruflich und bin dann aufgeschmissen und so. das scheint bei ihm auch gezogen zu haben, aber ohne was schriftliches komm ich nich weit.
 
ThaRobm*nn schrieb:
hab ihm gesagt ich brauchs beruflich und bin dann aufgeschmissen und so. das scheint bei ihm auch gezogen zu haben,
lol, das glaube ich kaum. punkt 1, wenn du es wirklich beruflich benötigen würdest, hättest du mit großer wahrscheinlichkeit einen anderen vertrag. punkt 2, er schaut einmal ins system und weiß dann, ob du interessant bist oder nicht (dabei spielt "brauche ich beruflich" keinerlei rolle).

zu der akkuleistung: unabhängig von softwareproblemen ist diese auch abhängig von kalt/warmer lagerung und signalstärke gprs/gsm. jedoch mit sicherheit nicht so gravierend wie in deinem fall, daher hast du zumindest in diesem punkt recht.

ist das ein vodafone-laden oder ein fachhändler, der auch vodafone führt?
 
das ist ein vodafone laden. wie gesagt die angeblichen 150 stunden würde ich nie erreichen mit dem handy, bin aber der meinung es sollte locker 100 packen bei keiner benutzung.
 
A

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Re: handyrückgaberecht, gibt es sowas?
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