Haftpflichtschaden

Flashfucker69

New member
Bin Bekannter hat durch ein Missgeschick einen Rucksack von mir samt Inhalt zerstört.
Die Sache soll über seine Haftpflichversicherung laufen. Diese teilte ihm mit, dass ich einfach bei der ortsansässigen Geschäftsstelle vorbeikommen und den Schaden deklarieren soll. Ich sollte dann die Rechnungen der zerstörten Gegenstände vorlegen.

FRAGEN:
MUSS ich denen überhaupt ne Rechnung vorlegen ? Von einem 4 Jahre alten Taschenrechner habe ich z.B. a) garantiert keine Rechnung und sehe b) nicht ein, ein neues Gerät vorzufinanzieren, dessen Rechnung ich dann einreichen könnte.
Wäre es daher rechtmäßig, wenn ich die zerstörten Gegenstände einfach aufliste und mich bei Händlern meiner Wahl (teils ortsansässig und teils über's Internet) nach den gegenwärtigen Preisen erkundige ?
Müssen mir neue Teile oder nur ein Zeitwert gezahlt werden ?

Gibt es noch irgendwelche Dnge, dieich beachten sollte, wenn ich Montag in der Geschäftsstelle mal vorbeischaue ?

Vielen Dank für Eure Hilfe


Flash


PS: Noch eine Sache: Theoretisch könnte ich denen ja erzählen, in dem Rucksack wäre weiß Gott was dringewesen, im Wert von 100.000 €. Wäre aber alles kaputt und ich hätte den Müll schon weggeschmissen. Kann doch nicht sein, dass die dann 100.000 € ausbezahlen ? Wie läuft sowas ?
 
A

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Re: Haftpflichtschaden
ja das wäre dann ein klassischer versicherungsbetrug(versuch) .... haben schon viele versucht, aber versicherungen sind nicht so leicht übers ohr zu hauen, die hängen an ihrem geld sofern die personalabteilung bei der kapitalistenselektierung nicht geschlampt hat :D
 
Flashfucker69 schrieb:
FRAGEN:
MUSS ich denen überhaupt ne Rechnung vorlegen ?
Musst Du nicht, aber besser wäre es. Andernfalls wird u.a. im Internet recherchiert und im ungünstigsten Fall ein wesentlich geringerer Preis ermittelt. :rolleyes:



Von einem 4 Jahre alten Taschenrechner habe ich z.B. a) garantiert keine Rechnung
Selbst schuld; siehe oben.



und sehe b) nicht ein, ein neues Gerät vorzufinanzieren, dessen Rechnung ich dann einreichen könnte.
Wenn Du den Rechner dringend brauchst, wirst Du so oder so vorfinanzieren müssen, denn die Bearbeitung und Regulierung dauert meist ein paar Tage, ausser Dir wird sofort ein VR-Scheck ausgestellt; aber auch der braucht 2-3 Tage für die Gutschrift. ;)



Wäre es daher rechtmäßig, wenn ich die zerstörten Gegenstände einfach aufliste und mich bei Händlern meiner Wahl (teils ortsansässig und teils über's Internet) nach den gegenwärtigen Preisen erkundige ?
Wäre auch 'ne Möglichkeit, wenn Du 'nen Händler findest, der das macht.



Müssen mir neue Teile oder nur ein Zeitwert gezahlt werden ?
Haftpflicht zahlt Zeitwert, Hausratversicherung zahlt Neuwert.



Gibt es noch irgendwelche Dnge, dieich beachten sollte, wenn ich Montag in der Geschäftsstelle mal vorbeischaue?
Freundlich bleiben. :D Und nicht "schummeln". ;)



PS: Noch eine Sache: Theoretisch könnte ich denen ja erzählen, in dem Rucksack wäre weiß Gott was dringewesen, im Wert von 100.000 €.
Wie willst Du denen glaubhaft nachweisen, dass Du solche Werte (woher hast Du z.B. die Kohle, etc.) einfach mal so im ungesicherten Rucksack rumträgst? :rolleyes:



Wäre aber alles kaputt und ich hätte den Müll schon weggeschmissen.
Keine Beweise? Pech gehabt. :p



Kann doch nicht sein, dass die dann 100.000 € ausbezahlen ? Wie läuft sowas ?
Passiert auch nicht. Das haben schon cleverere Leute als Du ausprobiert und sind gescheitert. Kann man Dir dann noch nachweisen, dass Du vorsätzlich gelogen hast, erfolgt Betrugsanzeige und Du bist nach Verurteilung evtl. vorbestraft. :eek:


v.H.
 
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