Frage zum Thema Garantie - an die Rechtsexperten

Rubi

New member
Servus,

ich bin auf 180! Mein MP3-Player ist der größte Scheiss ;) Vergesst alles, was ich über Cowon iAudio gesagt hab :D

Aber ich fang erstmal von vorne an:
Vor einiger Zeit lief mein MP3-Player nicht mehr, also ich zu Saturn, einschicken lassen. Nach einem Monat (!) kam das Gerät zurück und hielt stolze 2 Wochen, also wieder zu Saturn, wieder einen Monat warten. Ich sitze dann auf dem Heimweg 2 Min in der U-Bahn als das Gerät wieder spinnt! Nächster Monat, diesmal mit Bitte um Gutschrift bzw Austauschgerät. Gestern, nach weiteren 3 Wochen, kommt das Gerät zurück und läuft nichtmal eine Sekunde! :mad:
Das heißt, es wurde anscheinend überhaupt nicht repariert, im Gegenteil, davor lief das Teil wenigstens noch 2 min!

Wie soll ich nun vorgehen, ich will das Scheiss-Teil nicht mehr sehen und einfach einen anderen Player, egal welcher? Das ist doch echt untragbar von Cowon!

Danke für jeden Tipp !
 
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Re: Frage zum Thema Garantie - an die Rechtsexperten
hatte auch mal son ähnliches problem und zwar hatte ich ein mp3 player , den man nur über das kabel steuern konnte , also es war nicht ein einiger knopf auf dem mp3 player und immer ist dieses kack kabel kaputt gegangen und es war son bestimmtes kabel , mit dünneren eingang...ich auch zu media markt hin und habe erstmal gefragt , wie teuer son kabel ist ...super 50 euro :rolleyes: kann man sich gleich nen neuen player kaufen...dann haben sie es nach langem bequatschen eingeschickt , nach 1 , 5 monate kam er wieder...er lief 2 - 3 wochen und schon wieder das kabel kaputt...dann nochmal das gleiche ...nachdem das kabel wieder kaputt ging :D bin ich w9ieder zu media markt und hab denen gesagt , dass sie das scheissteil jetzt behalten sollen und ich nen vernünftigen will , wo man jedes kabel reintun kann und dann hat er mir alle anderen player angeboten und ich habe seitdem nen neuen der richtig gut funktioniert und ich jetzt ohne probleme neue kabel kaufen kann :) nur das licht ist letztens beim training kaputt gegangen
 
who da fuck is Cowon?
kauf dir doch einfach beim naechsten mal was vernuenftiges,auch wenn dir das jetzt wenig hilft :D
 
Hab bis jetzt folgendes rausbekommen: Einfach zurückgeben klappt wohl nur im ersten halben Jahr, da nur da eine echte Garantie gilt, danach ist es nur Gewährleistung :-/
Hab es jetzt nochmal einschicken lassen müssen, in der Hoffnung, dass die Idioten mir jetzt ne Gutschrift geben.

@ Jimbo: Bis zum Defekt war das Gerät echt super... Ich hol mir demnächst wohl einen SanDisk Player.
 
solange einschicken lassen , bis sie dir ne gutschrift geben oder halt ein NEUES gerät...kann doch nicht sein , das der player immer in arsch geht :rolleyes: so muss jetzt pumpen^^
 
rubaff schrieb:
Hab bis jetzt folgendes rausbekommen: Einfach zurückgeben klappt wohl nur im ersten halben Jahr, da nur da eine echte Garantie gilt, danach ist es nur Gewährleistung :-/
Hab es jetzt nochmal einschicken lassen müssen, in der Hoffnung, dass die Idioten mir jetzt ne Gutschrift geben.

@ Jimbo: Bis zum Defekt war das Gerät echt super... Ich hol mir demnächst wohl einen SanDisk Player.

also die garantie beträgt 2 jahre. nach 6 monaten gilt die "beweislastumkehr". d.h., du mußt dem hersteller beweisen, das der fehler schon da war..

du hast dem hersteller 2 versuche zur nachbesserung gegeben. danach gilt, rücktritt vom kaufvertrag und geld zurück. (ggf. sogar schadensersatz, für aufwendungen die dir dadurch enstanden sind.)

heißt also, nicht mit ner gutschrift abspeisen lassen, sondern geld zurück!
von dem geld kaufst dir dann am besten nen mp3-player von creative, dann hast auch keine probleme mehr ;)
 
faker schrieb:
also die garantie beträgt 2 jahre. nach 6 monaten gilt die "beweislastumkehr". d.h., du mußt dem hersteller beweisen, das der fehler schon da war..

Wenn ich das Geld zurück will, bin ich dann in der Beweislast? Der Fehler kam ja erst nach 1,5 Jahren, kann ich trotzdem vom Kaufvertrag nach 2 gescheiterten Reperatur-Versuchen zurücktreten?
 
rubaff schrieb:
Wenn ich das Geld zurück will, bin ich dann in der Beweislast? Der Fehler kam ja erst nach 1,5 Jahren, kann ich trotzdem vom Kaufvertrag nach 2 gescheiterten Reperatur-Versuchen zurücktreten?

gute frage..

ich würde sagen ja.

der hersteller hat ja 2 mal klaglos versucht das gerät zu reparieren. (selbst da hattest du schon wahlrecht zwischen reparatur u. neugerät)

somit entfällt doch die beweislast. würde der hersteller davon ausgehen das du der grund für die defekte am gerät bist, hätte er das sicher nicht getan.

hast du dem hersteller mal ne frist für die ganze sache gesetzt? möglicherweise spielt das auch noch ne rolle.

ich würde an deiner stelle jetzt auf den rücktritt vom kaufvertrag bestehen und das geld zurückverlangen.
argumentiere mit den 2 erfolglosen nachbesserungsversuchen und das du danach das recht hast vom vertrag zurückzutreten und du das geld zurück willst. (selbstsicher auftreten dabei)
insgesamt gesehen ist das ja eh kein zustand und wenn der hersteller net ganz dämlich ist, wird er das auch so machen.

vllt. klappts ja, gl ;)

imho bist du eh sehr geduldig. ich würde viel schneller ausflippen wenn mein mp3-player wochenlang in reparatur wäre und nicht an meinem ohr. ^^

hier noch was zum schmökern.
ab §433...
 
Hi, hab den Player ja nochmal einschicken lassen und nun endlich ein Austauschgerät bekommen. Hat zwar 4 mal einschicken gedauert, aber wenigstens hab ich jetzt einen funktionierenden Player!

Danke für die Antworten!

PS: Hab den Player beim vierten Mal erstmalig mit sämtlichem Zubehör und OVP eingeschickt. Vielleicht wirkte das auch einfach besser und ich hab deshalb ein Austauschgerät bekommen :confused: Nur so ne Idee...
 
faker schrieb:
also die garantie beträgt 2 jahre. nach 6 monaten gilt die "beweislastumkehr". d.h., du mußt dem hersteller beweisen, das der fehler schon da war..
Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln! Garantie ist "freiwillig", Gewährleistung hingegen gesetzlich vorgeschrieben. ;)

du hast dem hersteller 2 versuche zur nachbesserung gegeben. danach gilt, rücktritt vom kaufvertrag und geld zurück. (ggf. sogar schadensersatz, für aufwendungen die dir dadurch enstanden sind.)
Das nennt sich Wandlung.

heißt also, nicht mit ner gutschrift abspeisen lassen, sondern geld zurück!
von dem geld kaufst dir dann am besten nen mp3-player von creative, dann hast auch keine probleme mehr ;)
Wenn Du was wirklich Anständiges willst, nimm 'nen iRiver. :cool:

v.H.
 
van Helsing schrieb:
Das nennt sich Wandlung.

v.H.

Ohne hier Klugsch... zu spielen dennoch ein kurzer Hinweis.

1) Wahrscheinlich meinst du Wandelung, die in § 462 BGB a.F. legaldefiniert war und deren Regelungsgehalt die Rückgängigmachung eines Kaufes war.

2) Mit der Schuldrechtsmodernisierung am 1. Januar 2002 wurde die Wandelung (als spezielles Rechtsinstitut) abgeschafft und durch das (allgemeine) Rechtsinstitut des Rücktritts (§ 323 BGB n.F.) ersetzt.

pinscher
 
faker schrieb:
also die [strike]garantie[/strike] gewährleistung beträgt 2 jahre. nach 6 monaten gilt die "beweislastumkehr". d.h., du mußt dem hersteller beweisen, das der fehler schon da war..

van Helsing schrieb:
Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln! Garantie ist "freiwillig", Gewährleistung hingegen gesetzlich vorgeschrieben. ;)

richtig, wie heißt es so schön, vertan vertan :eek:


faker schrieb:
du hast dem hersteller 2 versuche zur nachbesserung gegeben. danach gilt, rücktritt vom kaufvertrag und geld zurück. (ggf. sogar schadensersatz, für aufwendungen die dir dadurch enstanden sind.)

van Helsing schrieb:
Das nennt sich Wandlung.
eben nicht, siehe auch das posting von pinscher.
aber wie dem auch sei, mit diesen begrifflichkeiten hätte ich rubaff meiner meinung nach nicht viel geholfen...


van Helsing schrieb:
Wenn Du was wirklich Anständiges willst, nimm 'nen iRiver. :cool:

geschmacksache, ich bleib bei creative ;)
 
pinscher schrieb:
Ohne hier Klugsch... zu spielen dennoch ein kurzer Hinweis.
Kein Problem, ich lern ja gern dazu. Als ich das früher lernen musste, gab's die Wandelung noch, ist allerdings schon etwas länger her, als 2002. ;) Das "e" hab' ich aber nur vergessen. :(


@Faker

Das ist keine Geschmacks-, sondern 'ne Qualitätsfrage. :p Aber bleib Du ruhig bei Creative. :D

v.H.
 
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Re: Frage zum Thema Garantie - an die Rechtsexperten
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