Tenshi
New member
Frage an die Juristen
Ich hab grade etwas Stress mit meinem ehemaligen Vermieter, Sachlage ist wiefolgt:
ich bin zum 1.4. aus der Wohnung ausgezogen und er hat ja laut Gesetz 6 Monate Zeit mir die Kaution (990 EUR) zurückzuüberweisen. Dies ist nicht geschehen und nach einem kurzen Briefwechsel wies er mich daraufhin, dass ich ihm eine Abmeldebescheinigung der Stadt Köln vorlegen muss (bin von Köln nach Bonn umgesiedelt).
Problem ist, ich habe mich in Köln damals erst gar nicht angemeldet, sondern im April diesen Jahres den Wohnsitz direkt von Kerpen nach Bonn verlegt.
Daher kann ich ihm zwangsläufig auch keine Abmeldung vorlegen...
nun ist meine Frage: ist das rechtens, kann er das einfach so festsetzen?
Hinzu kommt ja, dass ich gar nicht verpflichtet bin mich irgendwo abzumelden, wenn ich mich an meinen neuem Wohnsitz ummelde...
Weiss jemand Rat?
Ich hab grade etwas Stress mit meinem ehemaligen Vermieter, Sachlage ist wiefolgt:
ich bin zum 1.4. aus der Wohnung ausgezogen und er hat ja laut Gesetz 6 Monate Zeit mir die Kaution (990 EUR) zurückzuüberweisen. Dies ist nicht geschehen und nach einem kurzen Briefwechsel wies er mich daraufhin, dass ich ihm eine Abmeldebescheinigung der Stadt Köln vorlegen muss (bin von Köln nach Bonn umgesiedelt).
Problem ist, ich habe mich in Köln damals erst gar nicht angemeldet, sondern im April diesen Jahres den Wohnsitz direkt von Kerpen nach Bonn verlegt.
Daher kann ich ihm zwangsläufig auch keine Abmeldung vorlegen...
nun ist meine Frage: ist das rechtens, kann er das einfach so festsetzen?
Hinzu kommt ja, dass ich gar nicht verpflichtet bin mich irgendwo abzumelden, wenn ich mich an meinen neuem Wohnsitz ummelde...
Weiss jemand Rat?