Frage an die Juristen/ Meldepflicht/ Kaution

Tenshi

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Frage an die Juristen

Ich hab grade etwas Stress mit meinem ehemaligen Vermieter, Sachlage ist wiefolgt:

ich bin zum 1.4. aus der Wohnung ausgezogen und er hat ja laut Gesetz 6 Monate Zeit mir die Kaution (990 EUR) zurückzuüberweisen. Dies ist nicht geschehen und nach einem kurzen Briefwechsel wies er mich daraufhin, dass ich ihm eine Abmeldebescheinigung der Stadt Köln vorlegen muss (bin von Köln nach Bonn umgesiedelt).
Problem ist, ich habe mich in Köln damals erst gar nicht angemeldet, sondern im April diesen Jahres den Wohnsitz direkt von Kerpen nach Bonn verlegt.
Daher kann ich ihm zwangsläufig auch keine Abmeldung vorlegen...
nun ist meine Frage: ist das rechtens, kann er das einfach so festsetzen?
Hinzu kommt ja, dass ich gar nicht verpflichtet bin mich irgendwo abzumelden, wenn ich mich an meinen neuem Wohnsitz ummelde...
Weiss jemand Rat?
 
A

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Re: Frage an die Juristen/ Meldepflicht/ Kaution
Also ich weiß zumindest nur, dass nach aktueller Rechtslage die Stadt Bonn eine Abmeldung in Köln erledigt, wenn du dich da anmeldest.
Das Verfahren sich erst in der einen Stadt abmelden zu müssen um sich in der nächsten anzumelden ist so m.M.n. nicht mehr aktuell!
 
Dein ehemaliger Vermieter kann das nicht einfach so festsetzen. Wenn überhaupt müsste er DIR den Auszug schriftlich bestätigen. Du bist Ihm ggü. melderechtlich zu nichts verpflichtet.

Durch das "Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW)" vom 05.04.2005 ist eine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde hinfällig geworden, sofern Du Deinen neuen Wohnsitz nicht außerhalb der Bundesrepublik nehmen möchtest.


Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldegesetz NW - MG NW)

§ 13
Allgemeine Meldepflichten

Absatz 2
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.
 
also der Vermieter kann die Rückzahlung nicht an eine Meldebestätigung knüpfen, er kann allenfalls die Aufrechnung beantragen, wenn er gegen dich noch berechtigte Forderungen hat. Droh ihm ein gerichtliches Mahnverfahren an, setz ihm per Einschreiben ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
 
Hart schrieb:
Droh ihm ein gerichtliches Mahnverfahren an, setz ihm per Einschreiben ein Zahlungsziel von 14 Tagen.

Habe ich gemacht und sicherheitshalber nochmal die Anmeldebescheinigung aus Bonn hinzugefügt.
Danke für die Hinweise :)
 
A

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Re: Frage an die Juristen/ Meldepflicht/ Kaution
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