Frage an die Juristen/ 80 Euro Forderung

Tenshi

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Frage an die Juristen

ich hab grade ein Anwaltsschreiben, ausgehend von der KVB (Kölner Verkehrsbetriebe) erhalten, in dem von mir ~80 EUR gefordert werden.
Die Sache hat nur einen Haken: ich bin niemals schwarz gefahren, geschweige denn erwischt worden :confused:

Also gehe ich mal davon aus, dass irgendein Arsch meine Adresse angegeben hat und die Hohlbirne von Kontrolleur noch nicht mal die Personalien überprüft hat :mad:

Wie soll ich jetzt verfahren? Werde kaum 80 eur für nichts blechen...
 
Hast du schon mal dort angerufen und nachgefragt?
Was hast du denn zu dem Zeitpunkt gemacht, evtl kannst du ja belegen, dass du zu dem Zeitpunkt gar nicht in der Bahn gesessen haben kannst!
 
beim anwalt hab ich noch keinen erreicht und in dem brief steht noch nicht mal was von Datum oder Zeit...
 
melde dich einfach bei den Verkehrsbetrieben. Musst dann vermutlich einen Wisch unterschreiben, dass du nicht kontrolliert wurdest, dann sollte die Sach evom Tisch sein. Lass dich bei der Gelegenheit gleich in die "schwarze Liste" aufnehmen, das heisst, dass du bei einer Kontrolle auf jeden Fall den Ausweis dabei haben musst, sonst werden die Bullen gerufen. Ist zumindest in Berlin so. Damit wäre der Betrüger auch bald geliefert, wenn er das nochmal versucht.
 
Mein erster Gedanke: kein Datum, keine Uhrzeit = FAKE !
Also ruf erstmal dort an und frage nach, ob das Schreiben TATSÄCHLICH von den KVB ist.

Wenn ja und du bist wirklich nicht erwischt worden, dann besteht auch kein Anspruch gegen dich. Auch das Behaupten eines solchen begründet keinen. (zum Glück :) ).

Es gilt der Grundsatz, dass der Anspruchsteller das Bestehen des Anspruches nachweisen muss, d.h. die KVB müssen dir konkret mit Datum und Uhrzeit belegen, dass sie dich "erwischt" haben. Dazu muss man glaube ich beim Kontrolleur unterschreiben. Fehlt eine solche Unterschrift oder ist es (wie vermutlich) nicht deine eigene, dann natürlich kein Anspruch der KVB nachgewiesen. Da wird selbst der beste Anwalt nichts dran ändern können.

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
 
Hantelmann schrieb:
Dazu muss man glaube ich beim Kontrolleur unterschreiben. Fehlt eine solche Unterschrift oder ist es (wie vermutlich) nicht deine eigene, dann natürlich kein Anspruch der KVB nachgewiesen. Da wird selbst der beste Anwalt nichts dran ändern können.
Toll, wenn ich erwischt werde, kritzel ich dem Kontrolleur dann irgendetwas hin und behaupte später, da hat jemand meine Unterschrift gefälscht!
Nicht ganz einleuchtend, deine Theorie! ;)
Es sei denn, der Kontrolleur muss die Unterschrift mit der auf deinem Perso kontrollieren...
 
Agent Dark schrieb:
Toll, wenn ich erwischt werde, kritzel ich dem Kontrolleur dann irgendetwas hin und behaupte später, da hat jemand meine Unterschrift gefälscht!
Nicht ganz einleuchtend, deine Theorie! ;)
Es sei denn, der Kontrolleur muss die Unterschrift mit der auf deinem Perso kontrollieren...

Theoretisch denkbar, falsche Angaben zu machen. Machen sicher einige. Wer sich drauf verlässt, kann halt leicht betrogen werden.
Darum wären die VB gut beraten, stets die PA-Nummer abzuschreiben und die Unterschriften zun vergleichen. Und wenn kein PA dabei, die Polizei zur Identitätsfeststellung zu rufen.
Sieht die Beweislage für den VB wegen täuschend echter Unterschrift sehr gut aus, hilft natürlich nur wieder der Gegenbeweis i.F.v. "Alibi", dass man zur fraglichen Zeit gar nicht dort angetroffen werden konnte und daher auch nur ein anderer die Unterschrift geleistet haben kann.

Den Gegenbeweis kann man sich aber sparen, wenn die VB schon nichts konkretes vorbringen können. Geht man am besten zu der Stelle der VB die die "erhöhten Beförderungsentgelder" bearbeiten und klärt erstmal die Fakten. Möglicherweise knicken die dort schon von allein ein.

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
 
also bei uns muss man sich immer ausweisen sonst rufen die die bulllen an die deine angaben überprüfen
bin früher als ich noch jünger war bestimmd 3mal erwischt worden :p
 
A

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Re: Frage an die Juristen/ 80 Euro Forderung
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