BWL - Fragen

Pumpi

New member
Hi Zusammen, vielleicht kann mir jemand folgende Fragen korrekt beantworten?!



Nicht rechtzeitige Zahlung (N-R-Z)

1. Was beeinhaltet die Vereinbarung einer Konventionalstrafe?

2. Unterscheiden Sie die Schäden nach einer genauen Berechenbarkeit und geben Sie dazu Beispiele(3)

3. welchen Schadenersatz können die Gläubiger (VK) bei Rückgabe der nicht bezahlten Ware/Rücktritt vom Vertrag evtl. vom Schuldner (K) verlangen

4. Ab Eintritt des Zahlungsverzuges kann der Gläubiger (VK) vom Schuldner (K) Zinsen verlangen. Wie nennt man diese Zinsen und wie ist ihre Höhe gesetzlich geregelt?

5. Wann wird der Gläubiger:

a.) weiterhin auf Zahlung bestehen (2 Gründe)
b.) auf Rückgabe der gekauften Ware bestehen (2 Gründe)

6. Bei der N-R-Z gerät der Schuldner (Zahlungspflichtiger) nach einer bestimmten Zeit automatisch in Verzug. erläutern Sie.

7. Womit ist die N-R-Z hinsichtlich der Voraussetzungen und der zu beanspruchenden Rechte vergleichbar, weil sie im BGB zusammen geregelt sind?
 
A

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Re: BWL - Fragen
Hallo Pumpi,

schau mal hier:
frage .
Und noch etwas:

Nicht rechtzeitige Lieferung (N-R-L)


1. Welche drei Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Lieferer bei der N-R-L in Verzug gerät?

2. Wann kann welche der drei Voraussetzungen wegfallen?

3. Nennen Sie jeweils zwei Liefertermine, die

a.) kalendermäßig genau bestimmt sind
b.) kalendermäßig nicht genau bestimmt sind

4. Welche drei Rechte hat der Käufer bei der N-R-L?

5. Unter welcher zusätzlichen Voraussetzung kann man zwei der drei Rechte erst in Anspruch nehmen? Wann und bei welchem Recht kann diese zusätzliche Voraussetzung wegfallen?

6. Nennen Sie zwei mögliche Schäden, die einem Einzelhändler bei der N-R-L entstehen können.

7. Nennen Sie für jedes Recht aus der N-R-L einen Grund für die Inanspruchnahme.
 
Dummerweise kann ich nur mit schweizer Recht dienen und das nützt hier wohl nicht viel....

Skyguide
 
Ich bin zwar nicht DER Experte, aber vielleicht?????



Nicht rechtzeitige Zahlung (N-R-Z)

1. Was beeinhaltet die Vereinbarung einer Konventionalstrafe?

Zahlungsfrist und nach diesem Datum anfallende Strafe (Fixum oder Zinsbetrag).

2. Unterscheiden Sie die Schäden nach einer genauen Berechenbarkeit und geben Sie dazu Beispiele(3)

?????

3. welchen Schadenersatz können die Gläubiger (VK) bei Rückgabe der nicht bezahlten Ware/Rücktritt vom Vertrag evtl. vom Schuldner (K) verlangen

????


4. Ab Eintritt des Zahlungsverzuges kann der Gläubiger (VK) vom Schuldner (K) Zinsen verlangen. Wie nennt man diese Zinsen und wie ist ihre Höhe gesetzlich geregelt?

Verzugszinsen: nach HGB für den zweiseitigen Handelskauf mindestens 5 %
nach BGB für den einseitigen Handelskauf mindestens 4 %
Weist der Lieferer nach, daß er höhere Bankzinsen für einen aufgenommenen Kredit zahlen muß, kann er diese auch verlangen.


5. Wann wird der Gläubiger:

a.) weiterhin auf Zahlung bestehen (2 Gründe)

1. Extra bestellte Ware / Sonderanfertigung
2. keine Möglichkeit besteht, die Ware in absehbarer Zeit anderweitig zu veräußern


b.) auf Rückgabe der gekauften Ware bestehen (2 Gründe)

1. er diese problemlos anderweitig veräußern kann
2. wenn berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Schuldners, auch für die Zukunft, bestehen


6. Bei der N-R-Z gerät der Schuldner (Zahlungspflichtiger) nach einer bestimmten Zeit automatisch in Verzug. erläutern Sie.

Bei festgelegtem Zahlungstermin gerät der Schuldner unmittelbar nach dem Fälligkeitstag in Zahlungsverzug.

Bei keinem festgelegtem Zahlungstermin erst nach einer ausdrücklichen Mahnung mit Fristsetzung.



7. Womit ist die N-R-Z hinsichtlich der Voraussetzungen und der zu beanspruchenden Rechte vergleichbar, weil sie im BGB zusammen geregelt sind?

?????


Nicht rechtzeitige Lieferung (N-R-L)


1. Welche drei Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Lieferer bei der N-R-L in Verzug gerät?

a)
Lieferung muß fällig sein

b)
ein Verschulden seitens des Lieferers muß vorliegen, höhere Gewalt ist ausgeschlossen: Ausnahme; bei einem Gattungsgut (bewegliche Sachen, die nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden können, z.B. Geld, Waren) gerät der Lieferer auch dann in Verzug, wenn ihm ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann

c)
der Käufer muß die fällige Lieferung mahnen. Der Lieferer wird dadurch in Verzug gesetzt, wobei unter Umständen eine angemessene Frist zur Nachlieferung zu setzen ist.

2. Wann kann welche der drei Voraussetzungen wegfallen?

Die Pflicht zur Mahnung seitens des Käufers kann wegfallen, wenn

a - der Lieferzeitpunkt kalendermäßig genau bestimmt ist (z.B. Fixkauf)
b - der Lieferer erklärt, daß er nicht liefern kann oder will (Selbstinverzugsetzung)
c - wenn ein Zweckkauf vorliegt (z.B. Feuerwerkskörper für Silvester)


3. Nennen Sie jeweils zwei Liefertermine, die

a.) kalendermäßig genau bestimmt sind

???? blöde Frage

01.10.2002
02.20.2002

b.) kalendermäßig nicht genau bestimmt sind

Lieferung schnellstmöglich
Lieferung umgehend


4. Welche drei Rechte hat der Käufer bei der N-R-L?

ohne Nachfristsetzung
Lieferung fordern
Lieferung fordern und Schadensersatzansprüche geltend machen

mit Nachfristsetzung und nach deren Ablauf
Lieferung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten
Lieferung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (z.B. Deckungskauf; folgt)

Deckungskauf vornehmen. Also die Ware anderweitig beschaffen und evtl. anfallende Mehrkosten dem ursprünglichen Lieferanten in Rechnung stellen.

5. Unter welcher zusätzlichen Voraussetzung kann man zwei der drei Rechte erst in Anspruch nehmen? Wann und bei welchem Recht kann diese zusätzliche Voraussetzung wegfallen?

Durch die Aufteilung ohne/mit Nachfristsetzung schon erklärt, denke ich.


6. Nennen Sie zwei mögliche Schäden, die einem Einzelhändler bei der N-R-L entstehen können.

????
Ist der Einzelhändler in Verzug geraten, oder dessen Lieferant?

7. Nennen Sie für jedes Recht aus der N-R-L einen Grund für die Inanspruchnahme.

Lieferung fordern: der Lieferant ist Monopolist oder sehr preisgünstig.

Lieferung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten: die Ware kann problemlos und zum gleichen Preis woanders beschafft werden.

Lieferung ablehnen und Schadensersatz verlangen: falls Deckungskauf vogenommen werden mußte, der den ursprünglichen Preis übertrifft
 
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Re: BWL - Fragen
Hallo Dennis77,

schau mal hier:
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