@rastahunter
Ja, Schupo, seit 8 Jahren.
@GabberHelle
Grundsätzlich ist das Führen eines Kraftfahrzeug unter dem Einfluß von Medikamenten, wenn sie die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, verboten.
Nur wird es schwer dich dabei zu erwischen, denn unter Ephe sind mir keine ephetypischen Ausfallerscheinungen bekannt und die braucht man, wenn man eine Blutentnahme anordnen will, welche man wiederum als gerichtlichen Beweis braucht.
Diese Drogentest (kleine Streifen) bzw. bei Alkohol das Pusten in dieses Gerät vor Ort, sind als Beweis nicht gerichtlich verwertbar.
Und diese "Vor Ort Test" sind freiwillig.
Und es gibt keine Teststreifen, womit sich Ephe nachweisen läßt.
Eisenfresser
P.S.: Aber jetzt bitte keine Fragen solcherart mehr.
Privat bin ich privat!!!