Anzeige wegen Fahrerflucht

Sit Up!

New member
Dreck.... bin gestern beim Einparken leicht an nen Opel Omega gekommen. Bin dann wieder raus, hab woanders geparkt. Dann hab ich an meinem Golf geguckt, da war ein kleiner Kratzer, der aber so nah an einem dran war, der vorher schon war (die Karre gehört meiner Tante, soviel Dellen fahr ich da nicht rein ;)), dass ich dachte, da wär nix Neues. Bin dann nochmal zum Opel hin und hab zugegebenermassen auch nur halbherzig geguckt, da ich an meinem Golf ja nix entdeckt hab. Fiel mir nix Größeres auf. Heute Radau hier auf der Arbeit, ob ich was ausgefressen hätte, Polizei hat angerufen usw. Dann kommen die also in voller Montur an, ich seh mich schon im Knast. Zwei Zeuginnen haben also alles beobachtet, die Polizei angerufen, Anzeige wegen Fahrerflucht. Ich hab den Opel heute nochmal gesehen, es sieht aus, als wär ein Ast da lang gestrichen. Also, man erkennt schon was bei näherem Hinsehen, aber viel ist es wirklich nicht. Und ich bin der Letzte, der Fahrerflucht begehen würde, wenn ich was bemerkt hätte, ist ja auch scheisse, wenn jemand zurückkommt und die Karre ist hin. Hab allerdings jetzt auch keinen Bock auf sieben Flensburger, Führerscheinentzug und dicke Geldbuße. Bin dazu noch in der Probezeit, hab den Lappen trotz fortgeschrittenem Alter noch nicht so lange. Was kann/sollte man da machen? Von Sprüchen a la "Geschieht dir recht" bitte mal absehen, wie gesagt, bewusste Fahrerflucht würde ich nicht begehen.
 
A

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Re: Anzeige wegen Fahrerflucht
Nur die Ruhe,
erzähl das gleiche den Bullen.

Edit: wieso kommen die zu dir wenn der Wagen auf deine Tante
zugelassen ist?
 
Tja, würde sagen, das sieht nicht so gut aus. :( Kannst Du drehen und wenden, wie Du es willst, das war nun mal unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hättest wenigstens 'nen kleinen Zettel hinhängen sollen, dann hättest du jetzt zumindest 'ne "Ausrede", aber so stehst Du praktisch mit leeren Händen da. :rolleyes: Wenn Du 'ne Verkehrsrechtschutzversicherung hast, solltest Du Dich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen! Dann besteht evtl. 'ne gewisse Chance, dass Du mit 'nem "blauen Auge" aus der Sache rauskommst.

Mein Vermieter hat z.B. vor ca. 2 Jahren einen Bekannten aus 'ner Krebs-Klinik abgeholt. Weil er die Ausfahrt zu spät erkannt hat, ist er ohne zu schauen rechts rübergezogen und hat dabei 'nen Laster leicht berührt. Beide haben angehalten und mein Vermieter hat dem LKW-Fahrer 'ne Visitenkarte gegeben und gesagt, dass sie das gleich regeln können, er müsse nur kurz jemanden aus dem Krankenhaus abholen. Als er nach ca. 10-15 Minuten zurückkam, war schon die Polizei da und hat ihm 'ne Anzeige wg. Fahrerflucht vorgelegt. War eine riesen Geschichte, die tatsächlich bis vor Gericht ging, wo er dann relativ gut aus der Sache rauskam.

Ich drück' Dir trotzdem die Daumen, dass die Sache glimpflich für Dich abläuft, denn gerade in der Probezeit kann man sowas eigentlich gar nicht gebrauchen.

v.H.
 
kann man die anzeige noch zurück ziehen?
falls ja, evtl mit den Betreffenden noch mal reden, ansonsten siehts echt schlecht aus..

hatte vor nem jahr ne ähnlich geschichte, wenn rechtlich der tatbestand erfüllt ist kannst du erzählen was du willst..
:rolleyes:
 
Ruffy: Die kamen hierher, da die Zeuginnen mich in das Gebäude haben gehen sehen. Und da haben sie wohl nach dem Nachnamen meiner Tante gefragt, der gleich meinem ist.

vH und Andy: Ja, hab auch nicht das Gefühl, da einfach meinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können. Ist nicht mittlerweile eh die Staatsanwaltschaft dran? Glaube, wenn der Stein erstmal los getreten ist... war auch gerade in der Firma gegenüber, hab mich entschuldigt (der Wagen war ein Firmenwagen). Die meinten, könnte passieren etc., aber die Anzeige steht. Blöd halt auch, dass das Ganze in Stuttgart passiert ist (ich mache hier Praktikum) und ich eigentlich in Bonn wohne... Könnte grad meinen Kopf in den Mülleimer stecken.
 
also kann dir nur den tipp geben dich nicht aufzuregen, hat keinen sinn!
akzeptieren und ende, passiert ist es eh schon!

wenns echt zur verhandlung kommt, sei ehrlich und entschuldig dich, dann kommst du wenigstens annähernd schadensfrei wieder raus..

wenn die staatsanwaltschaft schon dran ist ( was jetzt noch nicht sicher ist, die anzeige glaub ich ist doch noch nicht so lang ? ) , dann kann man nix mehr machen..
dummerweise wird die Firma aber das ganze nicht zurückziehen, privatpersonen wohl eher..
 
Andy3 schrieb:
kann man die anzeige noch zurück ziehen?
falls ja, evtl mit den Betreffenden noch mal reden, ansonsten siehts echt schlecht aus..
Nee, ich glaub' die müssen das weiterverfolgen. Wenn ich dran denke, kann ich aber am Montag Genaueres sagen, da ich am Wochenende Polizeibesuch bekomme. :D


Sit Up! schrieb:
Ist nicht mittlerweile eh die Staatsanwaltschaft dran? Glaube, wenn der Stein erstmal los getreten ist...
Wirst wahrscheinlich erstmal 'ne Stellungnahme abgeben müssen. Spring über Deinen Schatten und schreib' dann einfach 'nen richtig schleimigen Brief an den Staatsanwalt, dass Dir klar ist, dass das geahndet werden muss, u.s.w., und warte, was dann passiert. Ich hab' mich auf diesem Weg mal aus 'ner ziemlich heiklen Situation (Verkauf einer Gotcha-Pistole auf dem Flohmarkt) hinausmanövriert. :cool: Viel mehr kannst Du nicht tun.

v.H.
 
§ 142 StGB ist ein sogenanntes "Offizialdelikt." Das heißt, es wird bei bloßer Kenntnis der Polizei (StrafANZEIGE durch Dritte etc.) verfolgt. Ein StrafANTRAG, den (i.d.R.) nur das Opfer stellen kann, ist nicht nötig.
Nur beim StrafANTRAG besteht bei dessen Zurücknahme (wiederum nur durch das Opfer möglich) ein absolutes Verfahrenshindernis-die Ermittlungen sind einzustellen.

Beim Offizieldelikt, wo nur irgendwann einmal StrafANZEIGE erstattet werden muß, gibts keine Zurücknahme. Die Möglichkeit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens steht nur der Staatsanwaltschaft zu (Polizei ist nur Helferin der StA, insofern machts keinen Unterschied, ob die Anzeige "bereits bei der StA" ist. Sie ist quasi einmal bei der Polizei angekommen bereits in den Händen der StA).

Da wegen Verstoßes gegen die Wartepflicht (auch Zettel an Scheibe ersetzt nach Rspr. nicht die Warteflicht!!!) der § 142 StGB erfüllt ist, hilft wohl nur noch Schadensbegrenzung. Begib dich zur Polizei bzw. bei Post von der StA dort hin und sieh den Scheiß reuig ein. Um so milder wird die Strafe. Eventuell schlägst du nen Strafbefehl von der StA raus. Das heißt, es wird auf Anklageerhebung verzichtet, wenn du im Gegenzug ne bestimmte Geldstrafe etc. akzeptierst. Ist immer günstiger als nen Strafverfahren wgn. Akteneintrag UND weil die Strafpraxis nach meiner Kenntnis mit "Fahrerflüchtlingen" nicht zart umspringt. Ist nämlich kein Kavaliersdelikt. Sondern bei den typischen Unfallfluchten ist nen großes kriminelles Potential im Spiel. Und da kriegt der Starfrichter auch bei "Einstiegs-Flüchtern" Haare im Nacken.

Sorry, dass ich keine so guten Nachrichten hatte.

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
 
Hej, vielen Dank euch allen (auch Hantelmann für die "Einführung" ins Straf!) - habe am Wochenende auch mal mit meinem Cousin und meinem Onkel gesprochen (beide Juristen) und die sind der Ansicht, dass Tatbestand usw. ja unstreitig ist, dass ich nur die Möglichkeit habe, zu betonen, dass ich keine vorsätzliche Fahrerflucht begangen habe. Das werde ich dann heute in meiner Aussage mal tun. Die Tatsache, dass ich von selbst nochmal beim Geschädigten vorgesprochen habe, hat sich bei der Polizei auch schon positiv niedergeschlagen. Also nochmals vielen Dank euch!

Achso, hab jetzt gerade gelesen, man müsste bei Geringfügigkeit einen eigenen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen auf Einstellung des Verfahrens. Ist das richtig? Oder sollte ich lieber abwarten?
 
Also, ich hab' nachgefragt: wenn die Polizei erst mal von Fahrerflucht Kenntnis erlangt hat, ist nix mehr aufzuhalten - aber das hat Hantelmann ja eigentlich schon erklärt.


Sit Up! schrieb:
Achso, hab jetzt gerade gelesen, man müsste bei Geringfügigkeit einen eigenen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen auf Einstellung des Verfahrens. Ist das richtig? Oder sollte ich lieber abwarten?
Ob das "geringfügig" ist, entscheidet der Staatsanwalt, nicht Du. ;) Und bei Fahrerflucht an Geringfügigkeit zu denken, ist m.E. etwas naiv. :rolleyes: Von daher solltest Du lieber die Füsse still halten und warten, bis der Schrieb von denen kommt.

v.H.
 
du bleibst an nem Auto beim Einparken hängen, schaust nur halbherzig ob was beschädigt ist am andern Auto, fährst weg und wunderst dich dann über Fahrerflucht?
sorry aber das grenzt schon an Idiotie und das im besten Falle, denn wer sagt uns, dass du's echt "nur" übersehen hast.... naja das nehm ich nun mal nicht an, klingt nur verdammt ääähhm doof die story.
Über ne Strafe könntest dich nicht wirklich beklagen imho, wer was beschädigt hat, hat sich auch über den Schaden richtig kundzutun. Sowas ist keine Kleinigkeit, kann wohl jeder Geschädigte sofort bestätigen.
 
du bleibst an nem Auto beim Einparken hängen, schaust nur halbherzig ob was beschädigt ist am andern Auto, fährst weg und wunderst dich dann über Fahrerflucht?
sorry aber das grenzt schon an Idiotie und das im besten Falle, denn wer sagt uns, dass du's echt "nur" übersehen hast.... naja das nehm ich nun mal nicht an, klingt nur verdammt ääähhm doof die story.
Über ne Strafe könntest dich nicht wirklich beklagen imho, wer was beschädigt hat, hat sich auch über den Schaden richtig kundzutun. Sowas ist keine Kleinigkeit, kann wohl jeder Geschädigte sofort bestätigen.

Bist du seine Mutter? :rolleyes:
Da ist wohl jede Körperverletzung weit schwerwiegender, er hat ja niemand rumliegend sterben lassen..
Bei sowas kann man mal Panik bekommen, entsprechend handelt man dann auch überhastet. War schon 2mal bei solchen Fällen als Beifahrer im Auto und musste dann gut zureden, damit ein Zettelchen hängen geblieben ist.
Ud Idiotie ist m.M.n. was ganz anderes.
 
Sodala, der Schwerkriminelle meldet sich zu Wort :D ;)

An vH: Eben, ich hab mich auch zu abwarten entschieden, war nur unsicher wegen diesem Artikel, letzter Absatz: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/tipps/fehrerflucht.php

An Spectator: Vielleicht liest du dir einfach meinen ersten Beitrag nochmal durch, von "Vor-Strafe-drücken" kann hier nicht die Rede sein. Nur übermäßig hohe Bestrafung oder gar ein komplettes Gerichtsverfahren mit Anreise nach Stuttgart (wohne in Bonn) und Rechtsschutz usw. usf. würde ich gerne vermeiden. Um Reparatur- und Werkstattkosten komme ich wohl eh nicht herum, da der Wagen auf meine Tante versichert ist und die sonst zurückgestuft wird. Dass ich eine absichtliche Fahrerflucht keinesfalls gutheisse, da ich mir sehr genau vorstellen kann, wie sich einer fühlt, der zu seinem zerbeulten Auto zurückkommt und nix gemacht hat, habe ich auch geschrieben. Ob du mir das glaubst, was ich geschrieben habe, oder nicht, soll mich nicht weiter stören - und dir sollte die kleine Geschichte auch keine schlaflosen Nächte bereiten ;) Im Übrigen hat jetzt selbst die Zeugin gesagt, wenn sie mich gefunden hätten, hätten sie gar nicht erst die Polizei alarmiert, da das so ein kleiner Schaden war. Habens dann aber doch getan - jetzt rollt die Sache.

An Andy: Eben ;)
 
A

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Re: Anzeige wegen Fahrerflucht
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