2 Fragen! Abmahnungen/ Programm für MP3 Wiedergabe

Pumpi

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2 Fragen!

Hallo Zusammen!

also ich hab ein Anliegen, eine Rechnung wurde nicht bezahlt wie war das noch mit den Abmahnungen ? Müssen 2. Abmahnungen raus gehen bevor es zum Gerricht geht ? Ich meine Nein, hatte das damals in BWL aber das ist schon ne Weile her. Ich hab jetzt jedenfalls einen Mahnbescheid erhalten, dort betragen allein die Bearbeitungsgebühren fast 85 DM bzw. 42 Euro. Muss ich die Zahlen, oder komm ich da nicht drum herum. Also die Rechnung das war mein Verschulden, ich hab allerdings auch keine Mahnungen erhalten. Ich finds jetzt nur ärgerlich das ich die 42 Euro zusätzlich zur bgeleichung ausgeben soll/muss. Kann mir da jemand weiter helfen ?

Und mein 2 Anliegen, wie schaut es aus mit kleinen Programm für die MP3 Wiedergabe ? Ich bräuchte ein Programm womit ich den Sound verändern kann bzw. softwaremäßig Effekte wie Sourround etc. verwenden kann. Kennt da jemand gute Programme ?

Dank im Vorraus!:)
 
A

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Re: 2 Fragen! Abmahnungen/ Programm für MP3 Wiedergabe
Also kann dir nur zum 2. was sagen, würd halt einfach Winamp nehmen da sind doch ganz abzeptable Software Effekte dabei und m.M. nach ist es das beste Freeware Programm für sowas...
 
Hi pumpi,

ich kann dir nur sagen, dass eine este mahnung nicht in rechnung gestellt werden darf, außer es ist ausdrücklich im vertrag festgehalten (mit einer festen Satzung).

ja nimm winamp...gibts alle möglichen programme u den sound zu bearbeiten..größe etwa 2.5 mb..die tools <1mb..
 
Mahnbescheid

High Pumpi,

Ein MB ist die Vorstufe zum VB Vollstreckungsbescheid. Grundsätzlich kannst Du gegen beide einen Wiederspruch einlegen.
Im Falle MB würde ich den Wiederspruch einlegen, mit dem Hinweis das keine Mahnungen erhalten wurden und diese offene Rechnung wohl aktzeptiert wird, jedoch der MB als solches nicht.

Die Gegenseite muß nun wieder entsprechend reagieren und ist beweispflichtig. Zwischenzeitlich bezahlst Du ganz empört die Rechnung und fragst nach, ob eine künftige Geschäftsbeziehung genau so respektvoll geführt werden soll.

Mit dem Zahlen der Rechnung und dem Wiederspruch entkräftest Du die Forderung in der gestellten Form. Wenn die Gegenseite die Gebühren dennoch haben will muß sie neu regieren und neue Kosten verursachen.

Hast Du weitere Fragen dann Schick mir eine PN

Gruß Snorre
 
Hey Pumpi,
eine Mahnung ist überhaupt nicht mehr zwingend erforderlich um ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Die Zahlungsanweisung die du mit dem erworbenen Artikel erhalten hast ist ausreichend. An deiner Stelle würde ich auch erst eimal ohne Kosten zahlen und Widerspruch einlegen. Viele Firmen verzichten dann auf die Kosten.
 
@ Pumpi @ comeback

Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung muß ich die Aussage von comeback bestätigen.

Es gibt hierzu eine Gesetzesneuerung.

Sorry für die Falschaussage.

Gruß Snorre
 
Macht doch nichts dafür sind wir ja hier in einem Forum. Ich hab fast jeden Tag mit so etwas zu tun, also muß´ich auch die aktuelle Rechtslage kennen.
 
hi,
@ surround (soweit ich mich da auskenne):
am besten schauen ob deine soundkarte diese funktion unterstuetzt bzw. einen surroundchip hat und die treiber aktualisieren - oder wenn du eine surround hifi-anlage hast ueber die soundkarte durschleifen;
alle "zusatzproggis/tools" die man so angeboten bekommt sind eine art pseudo-surround, d.h. sie teilen ein stereosignal auf 4 (oder mehr) lautsprecher auf. damit hast du zwar einen raeumlichen klang aber der surround-effekt fehlt (leichte zeitverzoegerung zw. vorderen/hinteren boxen bzw. sprachausgabe ueber centerbox, etc.)
ausserdem sind mp3's (ausnahme tonspuren von gerippten videofilmen und sound bei vielen games) in stereo aufgenommen und koennen daher nur als pseudo-surround wiedergegeben werden ... klingt meiner meinung nach grauslich. :(

mfg,
kugel
 
A

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Re: 2 Fragen! Abmahnungen/ Programm für MP3 Wiedergabe
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