War vielleicht Jemand von euch schonmal eigenmächtig abwesend, was genau passiert da und wenn ich jetzt die restliche Zeit fehlen würde, würden die dann noch nachträglich nach mir suchen, selbst wenn die Dienstzeit zuende wäre ??
Die denkbar schlechteste Lösung des Problems. Werd es mal kurz darstellen:
Dein Einheitsführer wird nach drei Tagen eigenmächtiger Abwesenheit das nächstzuständige Feldjägerdienstkommando verständigen. Diese Herren, werden als erstes bei dir zuhause anklopfen und freundlich fragen, ob du da bist... Bist du dann ja sicher nicht - dann werden die sich auf die Lauer legen!! Und das lange, wenn es sein muß! Mir wurde sonntags morgens schon einer bei der Wache abgeliefert, den sie nach der Disco abgefangen hatten. Na ja, gehen wir davon aus, dass sie dich irgendwann mal haben: Dann gehts zu deinem Einheitsführer, der dich böse anfauchen wird und dir eine Disziplinarmaßnahme auferlegt - es handelt sich in diesem Fall höchstwahrscheinlich um 21 Tage Vollzug. Mit etwas Glück wirst du Teilnahme am Dienst haben, ansonsten 21 Tag Vollarrest, unterbrochen von einer Stunde Ausgang am Tag...
Hatte auch schon einen Kandidaten, dem das alles nicht einleuchten wollte und der mehr als dreimal die 21 Tag einsaß - ohne Teilnahme. Beim vierten Mal wurde er an ein Zivilgericht übergeben und dort für eine normale JVA verknackt und war damit sogar vorbestraft.
Also eine Lösung, die ich mir nochmal in aller Ruhe durch den Kopf gehen lassen würde...
Der OberDiddl meinte wenn ich jetzt noch einmal unangenehm auffallen würde, dann würde ich die Ausbildung nicht fortsetzen können, was aber wenn ich mich krank melde...dagegen darf er (bzw. überhaupt irgend Jemand) doch gar nichts tun, wenn ich dann krank geschrieben bin !!
Welcher "Oberdiddl"? Krank bei der Bundeswehr - auch hierzu eine kleine Erklärung: Schreibt der Arzt dich krank (KzH), dann heißt das NICHT, dass man nach hause gehen darf!! D.h. man geht zu seinem Chef, meldet sich da von der SanStaffel mit dem Status "KzH" zurück und dann sagt der Chef "geh nach hause" oder eben nicht!! Meist wird er sich aber der ärztlichen Weisung anschließen, denn behält er einen Soldaten trotz "KzH"-Status im Dienst und diesem passiert was, dann wird das ganz, ganz eng für den Chef...
MfG
MaLa