Neonunterbeleuchtung für Auto erlaubt ja oder nein?

karliV

Faker!!!
Hi Leutz,

würd mir unter mein wägelchen gerne ne Neonbeleuchtung hauen.
Jetzt wär ma meine Frage wegen den tollen deutschen Gesetzen in diesem Fall.
Ist das verboten oder erlaubt?
 
A

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Re: Neonunterbeleuchtung für Auto erlaubt ja oder nein?
hehe, passend zu fast and the furious 2 ;)

wie siehts in der ch aus ?
 
Öhm... ich habs eher aus f&f 1 weil ich den 2ten teil noch garnet kenne.
aber sieht trotzdem stylisch aus.
 
auf parkplätzen is es erlaubt, auf der strasse kann es andere verkehrsteilnehmer ablenken. aber wen interessiert das? einbauen darfst du es, da sagt keiner was, nur wenn du mti rumfährst. aber warte lieber aufne antwort von einem der damit mehr erfahrungen hat bevor ich wieder driss labere
 
auch das einbauen ist eigentlich nicht erlaubt, denn du baust etwas an dein auto, dass keine Betriebserlaubnis besitzt!
Nur wenns aus ist, kanns keiner sehen und somit auch nicht meckern!
 
Ist nich erlaubt (gesetzlich)
Nur mussu aufpassen wenn Polizei kommt, und wenn du zu Tüv gehst würd ich es davor abmachen.
 
Also ist der Einbau legal und selbst wenn ich in eine Kontrolle gerate, das Licht war aus dennoch wird es gefunden können die dann was machen? Und wie sieht es aus, wenn man damit im Straßenverkehr (Licht an) erwischt wird?
 
wenn du damit erwischt wirst, kriegst du warscheinlich eine mängelkarte! denke ich mal! Du musst dann zum Tüv und nachweisen das du es abgebaut hast! Eine Geldstrafe wirds wohl auch geben. Die wirds sich meiner Meinung aber in Grenzen halten.
 
Da muss ich wohl einige enttäuschen. Seit dem 01.05.2003 sind die Bestimmungen etwas "schärfer" geworden! :eek:

Kleiner Auszug gefällig?

Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen gerade bei Nacht zu den skurrilsten Signalbildern. Damit wird das zulässige Signalbild z.T. stark verändert und kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen.

Das hat zur Folge, dass derartige Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen bußgeldbewehrt bemängelt werden.

Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.

Sie vermeiden unnötige Kosten und Aufwand, wenn Sie veranlassen, dass alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernt werden. Im Wesentlichen betrifft das:

  • Unzulässige Begrenzungs-/Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer am/auf dem Lkw-Führerhaus mit farbigem Licht
  • Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend
  • Beleuchtete "Michelin-Männchen" o.ä.

Unzulässig sind aber auch alle im Lkw/PKW-Führerhaus innen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie z.B.:

  • Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht
  • Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

  • die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
  • bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
  • das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Is' also nix, mit "nur" Mängelanzeige, sondern kostet mittlerweile richtig Asche! Wer also immer noch nicht gemerkt hat, dass er sich im richtigen Leben befindet, sondern meint inmitten von "the fast and the furious" zu sein, weiss jetzt wenigstens, was ihn erwartet, sollte er erwischt werden. ;)

v.H.
 
nette antwort v.h....

und ja, es stimmt, du darfst die dinger nur kaufen und auspacken. jeder weitere schritt wäre schon illegal (meine damit den anbau)
und auch wenn man die teile mit schalter anbaut, ists illegal in vollem maße
 
was die leute sich immer fürn schwachsin neinfallen lassen. geblendet von beleuchtung, pfffff
wie stark isn son teil? nich wirklich hell, da stört es mich eher wenn andere mit scheinwerfern rumfahren, die solltense verbieten :)
 
jo mein gott, musst sie ja nicht rund um die UHR eingeschaltet haben.
außerdem gibt es in Ö eh kein tuninggeschäft das für meinen wagen teile mit typisierung verkauft, was heißt bei mir finden sich in den nächsten 4monaten tuningteile für 12.000€ am wagen wieder, ok lackierung abgezogen ;) kannst dir vorstellen was das für nen brenner machen wird.
ich fahr mal zum tüv und lass die sachen checken, manches wird schon typisiert werden, aber sachen wie alu spoiler, unterbodenbeleuchtung, fahrerseitenscheiben getönt in schwarz usw. werden nicht erlaubt werden das ist klar.
 
doch seitenscheiben darfst du tönen, frontscheibe auch, jedoch nur bis so und soviel prozent. also nich so krass wie du es hinten darfst.
 
kleine frage:

kann man(n) sich die Unterbodenbeleuchtung nicht einfach beim TÜV eintragen lassen? wie z.b. auch Gruppe A Auspuffanlagen?
 
@THAROB

es wäre mir neu wenn man die vorderen Seitenfenster komplett tönen duerfte!? das traegt dir kein TÜV ein!? oder hat sich da was geaendert?
 
Original geschrieben von fessel^freddy
kleine frage:

kann man(n) sich die Unterbodenbeleuchtung nicht einfach beim TÜV eintragen lassen? wie z.b. auch Gruppe A Auspuffanlagen?

Wieso beschleicht mich der Verdacht, dass Du meinen Beitrag nicht aufmerksam gelesen hast? ;) Da ist nämlich Deine Frage beantwortet.

v.H.
 
A

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Re: Neonunterbeleuchtung für Auto erlaubt ja oder nein?
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